Hecken wirbt für Kompromiss bei Methodenprüfungen

Berlin – In der Diskussion um eine mögliche Beschleunigung bei der Methodenbewertungen hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Josef Hecken, angedeutet, einen Kompromiss gefunden zu haben.
Bei einem Vortrag auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress kündigte er ein mehrstufiges Bewertungsverfahren durch den G-BA an. Dabei sollen die Anträge, mit denen neue Methoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden, in drei Kategorien eingeteilt werden.
Geht es um eine gänzlich neue und damit möglicherweise gefährliche Methode, bleibt die Potenzialbewertung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diese Bewertung nimmt etwa zwei Jahre in Anspruch, da eine ausführliche Studie erstellt werden muss.
Wenn es sich um eine Methode handelt, die bereits bekannt oder im Antrag in leicht abgewandelt Form beschrieben ist, dann soll es eine Erprobungsstudie im klinischen Setting geben, erläutert Hecken.
Kategorie drei ist für Anträge zur Wirtschaftlichkeitsprüfung: Wenn der Antrag des Unternehmers ausschließlich die Frage der Wirtschaftlichkeit stellt, dann soll diese zwei bis drei Jahre in der Versorgung erprobt werden, begleitet von einer Datenerhebung.
„Mit dieser Teilung schaffen wir 80 Prozent der Verfahren schnell vom Tisch und sammeln früh in die Versorgung Erkenntnisse und Daten. Wir können dann unsere Arbeitsenergie auf die 20 Prozent der gefährlichen Verfahren fokussieren“, erklärte Hecken seinen Vorschlag.
Dem Vernehmen nach soll dies als Änderungsantrag zum Implantateregister-Einrichtungsgesetz (EDIR) eingebracht werden. In dem Gesetz, das das Bundeskabinett noch nicht beschlossen hat, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich das Recht eingeräumt, nach Ablauf der Beratungsfrist von zwei Jahren oder einer abgelehnten Entscheidung durch den G-BA selbstständig gegen oder anstelle des G-BA die entsprechende Methode in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen.
Gegen diesen Vorschlag gibt es seit Monaten heftigen Widerstand von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Krankenkassen, den Unparteiischen im G-BA sowie vom SPD-Koalitionspartner – zumal dieser Vorschlag bereits im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten war und abgelehnt wurde. Hintergrund ist die lange Verfahrensdauer der Methodenbewertung bei der Liposuktion.
„In keinem Staat der Welt gibt es diese Methode auf Krankenkassenkosten. Nur in Luxemburg ist das zugelassen. In Holland hat man nach sieben Jahren Reviewverfahren von einer Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog Abstand genommen“, so Hecken auf dem Hauptstadtkongress.
Er kritisierte noch einmal heftig die Diskussion rund um dieses Thema. Dabei kündigte er auch an, dass wahrscheinlich die Liposuktion bei Lipödem Stadium drei ab Anfang 2020 in der Versorgung sei, ein entsprechender G-BA Beschluss soll auf der Septembersitzung des Gremiums fallen.
Für die Erprobungsstudie für Erkrankungen nach dem Stadium eins und zwei wurde im April der Auftrag an das Zentrum für Klinische Studien (ZKS) der Universität Köln und die Hautklinik des Klinikums Darmstadt gegeben. Patientinnen können sich aller Voraussicht nach mit Beginn des Jahres 2020 in die Studie einschreiben lassen.
Für diesen Kompromissvorschlag wirbt Hecken nach eigener Aussage gerade bei den Fraktionen. „Die Fraktionen haben eine hohe Sympathie für diese Lösung. Und Sympathie des Bundesministers für Gesundheit wächst mit der Sympathie der Fraktionen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: