Vermischtes

Blankoverordnungen in der Physiotherapie ab November möglich

  • Montag, 9. September 2024
/romaset, stock.adobe.com
/romaset, stock.adobe.com

Berlin – Ab November können Physiotherapeuten stellenweise freier über die Behandlung ihrer Patienten ent­scheiden. Dann tritt die Blankoverordnung in Kraft, wie der GKV-Spitzenverband (GKV) mitteilte.

Bei dieser Ver­ordnung stellen Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Die Heil­mittelerbringer entscheiden über die Therapie, deren Häufigkeit und Frequenz.

„Wir freuen uns, dass nach der Ergotherapie nun auch in der Physiotherapie die Blankoverordnung möglich wird“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten könne damit die physiotherapeutische Versorgung noch individueller und be­darfs­­­gerechter gestaltet werden.

Für die Physiotherapeuten bedeute die Blankoverordnung mehr Verantwortung, auch hinsichtlich der Wirt­schaftlichkeit, betonte sie. Die GKV gibt im Jahr rund 8,5 Milliarden Euro für physiotherapeutische Leistungen aus.

Das sind rund 32 Millionen Verordnungen – künftig könnten davon etwa 6,5 Prozent als Blankoverordnung er­folgen. Damit sind bis zu zwei Millionen Blankoverordnungen jährlich für die individuelle physiotherapeutische Behandlung möglich.

Laut dem GKV-Spitzenverband werden die physiotherapeutischen Maßnahmen selbst genauso vergütet wie in der Regelversorgung. Hinzu kommen aber zwei Diagnostikpositionen: eine physiotherapeutische Diagnostik vor dem Therapiebeginn und eine Bedarfsdiagnostik zur Überprüfung der bisher erreichten Therapieziele.

Außerdem wurde als dritte neue Position die „versorgungsbezogene Pauschale“ eingeführt, die den besonderen Aufwand im Zusammenhang mit der Blankoverordnung berücksichtigt.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung