Blankoverordnungen in der Physiotherapie ab November möglich

Berlin – Ab November können Physiotherapeuten stellenweise freier über die Behandlung ihrer Patienten entscheiden. Dann tritt die Blankoverordnung in Kraft, wie der GKV-Spitzenverband (GKV) mitteilte.
Bei dieser Verordnung stellen Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Die Heilmittelerbringer entscheiden über die Therapie, deren Häufigkeit und Frequenz.
„Wir freuen uns, dass nach der Ergotherapie nun auch in der Physiotherapie die Blankoverordnung möglich wird“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten könne damit die physiotherapeutische Versorgung noch individueller und bedarfsgerechter gestaltet werden.
Für die Physiotherapeuten bedeute die Blankoverordnung mehr Verantwortung, auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, betonte sie. Die GKV gibt im Jahr rund 8,5 Milliarden Euro für physiotherapeutische Leistungen aus.
Das sind rund 32 Millionen Verordnungen – künftig könnten davon etwa 6,5 Prozent als Blankoverordnung erfolgen. Damit sind bis zu zwei Millionen Blankoverordnungen jährlich für die individuelle physiotherapeutische Behandlung möglich.
Laut dem GKV-Spitzenverband werden die physiotherapeutischen Maßnahmen selbst genauso vergütet wie in der Regelversorgung. Hinzu kommen aber zwei Diagnostikpositionen: eine physiotherapeutische Diagnostik vor dem Therapiebeginn und eine Bedarfsdiagnostik zur Überprüfung der bisher erreichten Therapieziele.
Außerdem wurde als dritte neue Position die „versorgungsbezogene Pauschale“ eingeführt, die den besonderen Aufwand im Zusammenhang mit der Blankoverordnung berücksichtigt.
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