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Physiotherapie: Positives Fazit nach Modellprojekt zur Blankoverordnung

  • Donnerstag, 8. Juni 2017
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin/Potsdam – Mehr Autonomie für Physiotherapeuten fordern die Innungskranken­kasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) nach einem Modellversuch. In dem von 2011 bis 2016 laufenden regionalen Vorhaben erhoben Physiotherapeuten auf Basis der ärztlichen Diagnose eigenständig am Patienten den genauen Befund und bestimmten selbst, welches Heilmittel wie oft und in welchen Abständen zum Einsatz kommen sollte.

„Es hat sich bewährt, dass die Physiotherapeuten in den Praxen selbstständiger arbei­ten konnten. Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Physiotherapeut hat sich eben­falls bewährt“, erläuterte Barbara Michalski vom VPT Berlin-Brandenburg gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die endgültigen Projektergebnisse werden allerdings erst bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Physiotherapeuten am 16. und 17. Juni in Bremen veröffentlicht.

Jutta Räbiger von der Alice Salomon Hochschule Berlin hat das Modellprojekt wissen­schaftlich begleitet. „Kurz vor Veröffentlichung der Ergebnisse steht bereits fest: Für die Patienten ist die Behandlung per Blankoverordnung ein Gewinn. Sie schätzen den Behandlungserfolg höher ein als im bisherigen System und fühlen sich in Ziele und Ablauf der Behandlung besser einbezogen“, sagte sie.

„Das Modell der physiotherapeutischen Befunderhebung ist für uns ein Wegbereiter für die zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Arzt und Therapeut. Das Thema ‚Blankoverordnung – Direktzugang‘ ist in der Politik angekommen. Gestützt auf die Ergebnisse weiterer Modellversuche sollten Heilmittelerbringer künftig zum Vorteil der Patienten direkter in die Versorgung eingebunden werden“, sagte der Vorstand der IKK BB Enrico Kreutz. „Die Blankoverordnung sollte im Sinne einer besseren Patientenversorgung so schnell wie möglich in die Regelversorgung übernommen werden“, betonte auch Michalski.

Das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz sieht Modellvorhaben zu Blankoverord­nungen vor. Dabei verordnet der Arzt die Leistung, allerdings bestimmt der Thera­peut Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Häufig­keit der Behandlungsein­heiten. In jedem Bundesland soll es ein Mo­dellvorhaben geben.

hil

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