Blinde haben Anspruch auf einen Blindenstock mit Laser
Koblenz – Blinde haben Anspruch auf einen speziellen Blindenstock, der über einen Laserstrahl bestimmte Hindernisse besser erkennen lässt. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden (Az.: S 11 SO 62/15).
Eine blinde Frau hatte geklagt, weil ihre Krankenversicherung ihr nur einen herkömmlichen Blindenstock bewilligte. Mit dem könne sie allerdings nur Hindernisse in unmittelbarer Bodennähe ertasten, kritisierte die Frau. Ein mit Laser ausgestatteter Stock dagegen helfe ihr, auch höhere Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.
Das Gericht gab der Frau Recht: Hindernisse, die von einem herkömmlichen Blindenstock nicht erfasst würden, könnten schwere Verletzungen zur Folge haben. Die Klägerin benötige das Hilfsmittel zudem täglich, um soziale Kontakte zu pflegen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
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