„Blindflug“ über Inanspruchnahme der nicht-invasiven Pränataltests wird beendet

Berlin – Die Folgen der Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) sollen künftig systematisch durch ein Monitoring analysiert werden. Der Bundestag nahm dazu gestern Abend den Antrag von 110 Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken in der Fassung eines gemeinsamen Änderungsantrags an.
Die Abstimmung erfolgte namentlich und unterlag keinem Fraktionszwang. 527 Abgeordnete votierten für den Antrag in geänderter Fassung, 18 stimmten mit Nein und 23 enthielten sich. Der Beschluss sieht nun ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von NIPT vor.
Mit ihm sollen belastbare Daten zur Inanspruchnahme der Bluttests bei Schwangeren, die das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind bestimmen wollen, gewonnen werden. Erste Ergebnisse des Monitorings sollen spätestens bis zum 30. Juni 2027 dem Bundestag vorliegen, um diese noch in dieser Legislaturperiode auszuwerten. Ferner soll ein interdisziplinäres, mit Fachleuten besetztes Expertengremium eingesetzt werden.
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand stellte zu Beginn der zweiten und dritten Lesung des Antrags klar, dass es bei dem unter anderem von ihm initiierten Antrag nicht um Einschränkungen oder den Stopp der Schwangerschaftsuntersuchung gehe, sondern um Information, Monitoring und Begleitung.
„Wir dürfen bei einem so sensiblen Thema nicht weiter im Blindflug agieren“, sagte er. Ziel müsse es sein, zunächst ein verlässliches Lagebild zu schaffen. Erst auf dieser Grundlage könne verantwortungsvoll darüber gesprochen werden, wie Beratung und Schutz verbessert und Ängste bei Schwangeren und Eltern abgebaut werden könnten.
Bis kurz vor der Abstimmung hatte es genau dazu Gesprächsbedarf zwischen den Parlamentariern gegeben. 33 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linke war es besonders wichtig, dass der aktuelle Umfang der Kassenleistung NIPT erhalten bleibt. Sie hatten vor einigen Tagen einen diesbezüglichen Änderungsantrag zu dem Antrag der 110 Abgeordneten ins Parlament eingebracht, diesen aber gestern kurz vor Debattenbeginn wieder zurückgezogen.
Quasi in letzter Minute einigten sich dann die beiden interfraktionellen Gruppen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag, der zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht wurde. In namentlicher Abstimmung votierten 511 Abgeordnete dafür, 24 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab 31 Enthaltungen.
Dieser neue Änderungsantrag ergänzt den ursprünglichen Gruppenantrag um die Sicherstellung, dass „im Vergleich zu heute der Zugang der Schwangeren zum kassenfinanzierten NIPT bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird“. Damit kam man dem Anliegen der Abgeordneten entgegen, explizit klarzustellen, dass das Ergebnis des Monitorings keine vollständige Abschaffung des NIPT als Kassenleistung zur Folge haben werde.
Hartes Ringen im Parlament
Die Ärztin und Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta, die zu den 33 Abgeordneten gehört, die vor einigen Tagen den Änderungsantrag einbrachten, würdigte in ihrer Rede nochmals das „harte Ringen“ in den letzten Stunden und Minuten.
Bei bioethischen Fragen sei es besonders schwierig, zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen. Das zeige sich auch bei anderen Themen, wie Organspende und Sterbehilfe. „Und deswegen kann man das nicht groß genug schätzen, dass es hier auf den letzten Metern gelungen ist, zu einer Einigung zu kommen“, sagte Piechotta.
Es sei entscheidend, dass das Parlament auch bei schwierigen bioethischen Fragen zu einer gemeinsamen Lösung finden könne, sagte sie. Auch für die medizinische Praxis sei eine solche Klarheit wichtig. Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Hebammen bräuchten eine Grundlage für ihre Arbeit. Zugleich müssten Familien sicher sein können, dass das, was sie tun, vom Gesetz gedeckt sei.
„Wir möchten eine inklusive Gesellschaft“, so Piechotta. Es müsse mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Einschränkungen geben. Zugleich dürfe der Zugang zu nicht invasiver Diagnostik nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen abhängen. „Diagnostik, die nicht invasiv ist, darf keine Frage des Geldbeutels sein“, betonte Piechotta. Die Kassenleistung werde durch den Kompromiss nicht angetastet.
Auch die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt verdeutlichte bei der gestrigen Debatte nochmals, dass es nicht um eine Entscheidung über eine grundsätzliche Kassenzulassung des Bluttests gehe, sondern um dessen Anwendung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) habe den Test nicht als Routineuntersuchung für jede Schwangerschaft zugelassen. Vielmehr sollte er in begründeten Einzelfällen helfen, eine mit einem Fehlgeburtsrisiko verbundene Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, stellte sie erneut klar. Mit dem Monitoring solle deshalb untersucht werden, wie der Test tatsächlich angewendet werde und welche Auswirkungen dies habe.
Zur Erinnerung: Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zumindest sofern diese gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zu der Überzeugung gelangt sind, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der GBA hat aber aus Sicht der Antragsteller nicht ausreichend klar geregelt, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte.
Man wolle deshalb nun eine breite Grundlage aus Informationen, Daten und Fakten sowie die Unterstützung und Bewertung durch eine Expertenkommission, so Schmidt. Gleichzeitig müsse gewährleistet bleiben, dass auch werdende Eltern mit geringem Einkommen Zugang zu notwendigen Untersuchungen hätten und Frauen ihre Entscheidungen frei treffen könnten. Allerdings dürfe die Anwendung des Tests nicht zu einem routinemäßigen Screening werden, das das Signal vermittle, dass Menschen mit Trisomie 21 nicht willkommen seien.
Die Sorge der Antragsteller basiert unter anderem auf Daten der Barmer. Demnach nahmen 2024 durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch, im Jahr zuvor waren es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screeningtest geworden, gerade bei älteren Frauen, so die interfraktionelle Gruppe der Antragsteller.
Mitgetragen wurde diese Sorge auch von Abgeordneten der AfD, die bei der gestrigen Debatte ebenfalls um Zustimmung für den Antrag warben. „Wir brauchen eine solide Datenlage. Es geht um den Erkenntnisgewinn“, sagte Joachim Bloch (AfD).
Dass entgegen der Erwartung die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen habe, betonte der Arzt Stephan Pilsinger (CSU). Auch die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Das sei sehr bedenklich und könne mit fatalen Folgen verbunden sein. „Medizinischer Fortschritt braucht ethische Leitplanken“, forderte er.
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