Politik

NIPT-Debatte: Gruppe von Abgeordneten will keine Leistungskürzung für Schwangere

  • Dienstag, 6. Oktober 2026
/picture alliance, Hendrik Schmidt
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Berlin – Im Vorfeld einer Abstimmung im Bundestag für ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) am Donnerstag hat eine neue fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen Änderungsantrag vorgelegt. Demnach soll es durch das geplante Gremium keine Einschränkung der Kassenleistung der NIPT geben.

Konkret heißt es, dass auch künftig die „Qualitätskriterien der in der Mutterschafts-Richtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung in den Blick zu nehmen, dabei soll der aktuelle Umfang der Kassenleistung NITP erhalten bleiben“, heißt es in dem Änderungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Eine Evaluation des Einsatzes der NIPT soll es zwar geben, und zwar als „interdisziplinäres Gremium.“ Auf dem Antrag sind derzeit Kathrin Gebel (Linke), Paula Piechotta (Grüne), Ulle Schauws (Grüne), Marja-Liisa Völlers (SPD) sowie Carmen Wegge (SPD) verzeichnet.

Bericht soll im Juni 2027 vorliegen

Zum Hintergrund: Bislang ist laut aktueller Planung des Bundestages vorgesehen, am Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung über die Einrichtung eines Gremiums zum Monitoring der NIPT abzustimmen. Ursprünglich war die Abstimmung bereits für Juni vorgesehen. Dieses Gremium soll die Folgen der Umsetzung der Kassenzulassung des Tests evaluieren.

Etwa 100 Bundestagsabgeordnete, darunter auch der CSU-Gesundheitsexperte und Arzt Stephan Pilsinger, die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Ärztin Kirsten Kappert-Gonther sowie die Ärzte Christos Pantazis (SPD) und Armin Grau (Grüne), befürchten, dass die NIPT zu einer Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden sein könnte. Diese Vermutung soll ein Gremium nun evaluieren und bis Juni 2027 einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Bei den Tests handelt es sich um ein Verfahren, mit dem anhand einer Blutprobe der Schwangeren früh in der Schwangerschaft das Risiko des ungeborenen Kindes für die Trisomien 13, 18 und 21 bestimmt werden kann.

Keine Leistungseinschränkung

Die Abgeordneten rund um Kathrin Gebel und der Ärztin Paula Piechotta fordern in dem Antrag, dass das neue Gremium „die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten.“

Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Grünen Bundestagsfraktion, betonte zudem, dass es „keine Frage des Geldbeutels sein“ dürfe, den Text in Anspruch zu nehmen. Daher müsse „der Umfang der Kassenleistung des NIPT muss erhalten bleiben.“ Diese sei eine „wichtige Errungenschaft, denn er hat invasivere Untersuchungen abgelöst, die das Fehlgeburtsrisiko erhöhen können“, betonte sie.

bee

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