BMG beendet Streit um Finanzierung von Pflegepersonalkosten
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit einer Rechtsverordnung den Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um eine mögliche Doppelfinanzierung von Pflegepersonalkosten beenden. Der GKV-Spitzenverband hatte den Krankenhäusern vorgeworfen, den Kassen 700 Millionen Euro zu viel für die Bezahlung des Pflegepersonals in Rechnung gestellt zu haben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen. Wie aus einem Verordnungsentwurf des BMG nun hervorgeht, sollen die Krankenhäuser den Kassen im kommenden Jahr 175 Millionen Euro weniger in Rechnung stellen, um auf diese Weise die erfolgte Doppelfinanzierung des Pflegepersonals auszugleichen.
Zum Hintergrund: Die scheidende Bundesregierung wollte gewährleisten, dass die Krankenhäuser das Geld, das sie für die Bezahlung der Pflegekräfte von den Krankenkassen erhalten, auch für die Pflegekräfte einsetzen.
Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde deshalb festgelegt, dass die Kosten für das Pflegepersonal aus den einzelnen diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) herausgerechnet und in ein Pflegebudget überführt werden, das Krankenhäuser und Krankenkassen gesondert auf der Basis von Ist-Kosten verhandeln.
Im Pflegebudget enthalten sind jedoch nur die Kosten für die Pflege am Bett. Die Kosten für alle anderen pflegerischen Leistungen sind noch in den sogenannten aDRGs enthalten, wobei „a“ für „ausgegliedert“ steht.
Kostensteigerungen um zehn Prozent
Wie das BMG in der Begründung seines Verordnungsentwurfes schreibt, sind die Kosten für das Pflegepersonal sowohl von 2018 auf 2019 als auch von 2019 auf 2020 um jeweils zehn Prozent angestiegen. Dem GKV-Spitzenverband zufolge liegen die Pflegepersonalkosten insgesamt bei 18 Milliarden Euro. Eine Kostensteigerung um zehn Prozent betrage also eine Steigerung um 1,8 Milliarden Euro.
Das zuständige Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) habe in der Folge bei den Kalkulationskrankenhäusern nachgefragt, weshalb es zu dieser Kostensteigerung gekommen sei, schreibt das BMG. Im Ergebnis „liegen Anhaltspunkte vor, dass es zu Umbuchungen und Verlagerungen von Pflegepersonal zwischen dem aDRG-Vergütungssystem und dem ausgegliederten Vergütungsbereich des Pflegebudgets gekommen ist, die zu Doppelfinanzierung führen können“.
„Die Kalkulationskrankenhäuser gaben als Begründung eines Teils des Anstiegs der Pflegepersonalkosten im Jahr 2020 Umbuchungen oder Verlagerungen von Personal in den Pflegedienst an“, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Die Höhe der auf diese Weise erfolgten Doppelfinanzierung beziffert das BMG auf 175 Millionen Euro. Diesen Wert soll das InEK bei den Bewertungsrelationen im DRG-Entgeltkatalog des Jahres 2022 absenkend berücksichtigten.
Die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Volker Hansen und Uwe Klemens, sind mit der Entscheidung des BMG nicht einverstanden. „Wir wollen die faire Bezahlung von Pflegekräften und nicht die Selbstbedienung von Krankenhäusern unter dem Deckmantel der Pflege“, erklärten sie.
„Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von Millionen Euro zugeschoben werden.“ Hier würden Geschenke an die Kliniken gemacht, die bereits im vergangenen Jahr trotz rückläufiger Patientenzahlen Rekordbeträge erhalten hätten.
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, hielt dagegen: „Die markigen Worte der Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass die Argumente des Verbandes das Bundesgesundheitsministerium bei seiner Entscheidung nicht überzeugt haben. Wie schon im vergangenen Jahr hat der Spitzenverband versucht, mit fragwürdigen Maximalberechnungen das politische Ziel der Stärkung der Pflege durch den Versuch massiver Kürzungen bei den Fallpauschalen zu torpedieren.“
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