BMG will gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der spezialfachärztlichen Versorgung

Essen – Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stefan Kapferer, ist zuversichtlich, bereits in den nächsten Wochen das Versorgungsgesetz nach Gesprächen mit den Regierungsfraktionen und den Ländervertretern trotz bestehender Differenzen auf den Weg bringen zu können.
Für den 6. April sei mit dem Ziel, die Beratungen abzuschließen, ein Treffen auf Gesundheitsministerebene vereinbart. Beim Gesundheitskongress des Westens in Essen zeigte Kapferer allerdings wenig Sympathie für Forderungen der Länder – etwa nach einem Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) oder nach zusätzlichen Planungsgremien in der Bedarfsplanung.
„Wir sehen vieles davon mit einer gewissen Zurückhaltung.“ Kapferer geht davon aus, dass die politischen Eckpunkte des Gesetzes Anfang April formuliert sein werden; danach soll es zügig an die Erstellung eines Referentenentwurfs gehen.
Der Staatssekretär präzisierte in Essen die Pläne des Gesundheitsministeriums für die spezialfachärztliche Versorgung. „Wir wollen hier einen Versorgungsbereich schaffen, der durch gleiche Konditionen und gleiche Zugangsbedingungen für ambulant und stationär gekennzeichnet sein muss.“
Der G-BA soll für die Zulassung zu diesem Bereich Qualifikationsmaßstäbe festlegen. Wer diese Anforderungen erfüllt, soll die spezialfachärztlichen Leistungen erbringen und abrechnen können. „Wir hätten also freien Zugang, einheitliche Qualitätsstandards, keine Mengenbegrenzung und eine einheitliche Vergütung.“
Auch die unterschiedliche Behandlung von Innovationen im stationären und im ambulanten Bereich (Verbots- und Erlaubnisvorbehalt) scheint ein Thema zu sein, mit dem sich die Politik in den nächsten Monaten beschäftigen wird.
Das klang bereits an in der Eröffnungsansprache von NRW-Staatssekretär Günther Horzetzky, der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vertrat. Die bestehenden Unterschiede beim Nutzennachweis müssten überdacht werden, ein Evidenznachweis sei auch für das Krankenhaus erforderlich, forderte Horzetzky.
Auch Staatssekretär Kapferer kündigte Gespräche mit den Koalitionsfraktionen zu diesem Thema an: „Wir werden uns sehr genau anschauen müssen, wie wir in diesem Bereich weiterkommen und wie wir sicherstellen, dass Innovation dort auch zukünftig stattfindet.“
Der Vorsitzende des G-BA, Rainer Hess, forderte Maßnahmen des Gesetzgebers, die es erlauben, zu einem frühen Zeitpunkt Innovationen im stationären Bereich unter Studienbedingungen in Kompetenzzentren untersuchen zu können. Hier ließe sich überprüfen, ob eine bestimmte Methode sinnvoll für die Anwendung in der Fläche sei.
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