KV Baden-Württemberg warnt vor Doppelstrukturen in der spezialärztlichen Versorgung
Stuttgart – Anlässlich aktueller Diskussionen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vor dem Aufbau von Doppelstrukturen bei der spezialärztlichen Versorgung gewarnt. Im BMG waren Überlegungen laut geworden, Krankenhäuser für die ambulante Behandlung schwerer Erkrankungen zuzulassen.
„Es gibt hierzulande bereits eine gut funktionierende Struktur aus niedergelassenen Ärzten und dem stationären Bereich zur Behandlung der Patienten mit Krankheiten, die in den Bereich der spezialärztlichen Versorgung fallen“, so die KVBW.
Angesichts der regionalen Unterschiede in der spezialärztlichen Versorgung sprach sich KVBW-Chef Norbert Metke dafür aus, bei einer eventuellen Neuregelung lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dies sei unerlässlich, um den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden und die Versorgungsqualität in der Behandlung dieser Krankheiten nicht zu gefährden. „Zumindest ist ein Überweisungsvorbehalt der Fachärzte erforderlich“, so Metke. Dieser solle auch auf die Hausärzte ausgedehnt und gesetzlich verankert werden.
Gleichzeitig plädierte die KV dafür, für die spezialärztliche Versorgung einen konkreten Leistungskatalog zu erstellen, Diagnosen und Krankheitsbilder klar zu definieren sowie eine einheitliche Vergütung dieser Behandlungen zu etablieren.
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