Politik

Brandenburg: Einigung im Streit um Rettungsdienst

  • Montag, 30. Juni 2025
/picture alliance, Geisler-Fotopress, Sebastian Gabsch
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Potsdam – Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg gibt es eine Einigung zwischen den Krankenkassen und den acht Landkreisen, die noch kein separates Abkommen mit den Kassen abgeschlossen hatten.

Heute unterzeichneten der Vorsitzende des Landkreistags Brandenburg, der Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises, Siegurd Heinze und die Leiterin der Landesvertretung Berlin-Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen (VdEK), Rebecca Zeljar, eine entsprechende Vereinbarung.

Die Einigung sei ein „wichtiges Signal“, sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW). „Wer den Notruf wählt, der soll sich sicher fühlen und keine Angst haben.“

Der Rettungsdienst bleibe in Brandenburg auch in schwierigen Zeiten für Patientinnen und Patienten kostenfrei.„Das ist die erste wichtige Botschaft, die wir heute gemeinsam senden wollen“, so Müller. „Niemand wird im Notfall allein gelassen.“

Im Streit um die sogenannten „Fehlfahrten“, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert werden, hatte der Landkreis Märkisch Oderland Anfang des Jahres Gebührenbescheide an Bürger erlassen, die den Rettungsdienst in minder schweren Fällen gerufen hatten. Diese Bescheide sollen nun aufgehoben werden.

„Es gibt eine Lösung über die Kalkulationssystematik und in den nächsten Wochen wird diese dann in einzelnen Verhandlungen mit den Landkreisen geführt werden“, sagte Müller. Vorübergehend werden die Kassen auch die Kosten für Fehlfahrten übernehmen.

Für eine dauerhafte Regelung soll allerdings das Ergebnis einer Klage des Landkreises Teltow-Fläming vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewartet werden.

Zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse direkt übernommen.

Die als Grundlage dafür dienende Kosten- und Leistungsrechnung war jedoch von den Kassen im Jahr 2024 gekündigt worden. Nun erhalten die Landkreise die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage und auf Basis eines abgestimmten Verfahrens mit den Krankenkassen einen vorläufigen Zahlbetrag zu vereinbaren.

Dazu wird das Grundgerüst einer neuen Kosten-Leistungsrechnung (KLR), das in einer breit besetzten Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Landkreisen, Krankenkassen und externer Fachberatung entwickelt wurde, schrittweise in der Praxis umgesetzt.

„Die Einigung ist ein starkes politisches Signal: Sie zeigt, dass auch in herausfordernden Verhandlungsprozessen tragfähige Lösungen möglich sind – durch konstruktiven Austausch, gegenseitigen Respekt und ein gemeinsames Verständnis für die Verantwortung für einen funktionierenden und entsprechend auskömmlich finanzierten Rettungsdienst“, sagte Heinze. Mit der Vereinbarung werde ein wichtiger Grundstein für eine faire und rechtssichere Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes gelegt.

Insgesamt wenden die Kassen nach Angaben von Heinze rund 300 Millionen Euro pro Jahr für den Rettungsdienst in Brandenburg auf. Zeljar betonte, dass die Kosten-Leistungsrechnung weiter nachvollziehbar, wirtschaftlich und dem Rettungsdienst zuzuordnen sein müsse. „Der Prozess der großen Leistungsrechnung muss jetzt beginnen.“

benl

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