Ärzteschaft

Brandenburg will mehr Rechtssicherheit für Ärzte bei Verdacht auf Kindesmissbrauch

  • Freitag, 19. Juni 2026
/kieferpix, stock.adobe.com
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Potsdam – Brandenburgs Regierungskoalition will mehr Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, die sich wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauchs untereinander austauschen.

So wie bereits Nordrhein-Westfalen und eine Reihe weiterer Bundesländer wollen CDU und SPD auch in Brandenburg das Heilberufegesetz ändern, um den „interkollegialen Ärzteaustausch“ zu ermöglichen. Ein Antrag mit einem entsprechenden Prüfauftrag wurde gestern mit den Stimmen der Koalition vom Potsdamer Landtag beschlossen.

Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld gehöre es zur Strategie von Tätern, durch gezieltes, häufiges Wechseln des behandelnden Arztes, das so genannte „Doktor-Hopping“, Missbrauch zu verschleiern, sagte die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin. Wenn Ärzte aufgrund von Symptomen misstrauisch würden, seien ihnen dennoch oft die Hände gebunden.

„Derzeit dürfen nur dann Informationen von andere Ärzten eingeholt werden, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind besteht“, sagte Augustin. „So lautet der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch, der es den Ärzten erlauben würde, die Schweigepflicht zu brechen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“

Die SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel betonte, dass Ärztinnen und Ärzte bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unsicher seien, ob sie sich mit Fachkollegen austauschen dürften und könnten, sagte Graßmel, die selbst Sozialpädagogin ist. Dadurch würden zuweilen wichtige Hinweise nicht zusammengeführt. „Oft ergibt sich ein klares Bild erst, wenn mehrere Beobachtungen zusammenkommen.“

Der BSW-Abgeordnete Andreas Kutsche kritisierte dagegen, dass von der Koalition kaum Belege für die angebliche Regelungslücke geliefert werden. Man wisse nicht, wie oft das Problem tatsächlich vorkomme. „Dennoch wird aus diesem Ausnahmefall die Begründung für eine gewichtige gesetzliche Neuregelung gemacht, die es aus unserer Sicht nicht braucht“, so Kutsche.

Es gebe schon heute Möglichkeiten, Missbrauchsverdacht etwa beim Jugendamt zu melden. „Es wird der Eindruck erweckt, als sei die ärztliche Schweigepflicht das eigentliche Hindernis“, sagte Kutsche.

Wer in ein solches Grundprinzip eingreifen wolle, müsse nachweisen, dass das notwendig sei. „Diesen Nachweis sehe ich hier nicht.“ Um den Kinderschutz zu stärken, sollten besser die Jugendämter gestärkt und die Therapien und Hilfsangebote für betroffene Kinder ausgebaut werden.

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) nannte den Prüfauftrag gut, richtig und sinnvoll. „Es geht darum, Eltern nicht unnötig zu verdächtigen, sensibel mit Kindern umzugehen und sich mit anderen medizinischen Experten auszutauschen“, sagte er. „Informationen alleine schützen nicht, aber sie können schützen – und deswegen sollten wir sie so zum Austausch bringen, dass sie schützend sind.“

benl

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