Ärzteschaft

Brandenburger Ärzte verteidigen Forderung nach 7,7 Prozent mehr Honorar

  • Mittwoch, 27. Februar 2013

Potsdam – Die Forderung der niedergelassenen Ärzte in Brandenburg nach 7,7 Prozent mehr Honorar hat die Ärzte Union Brandenburg verteidigt. Nach zwei gesetzlich vorgeschriebenen Mini-Steigerungen der Gesamtvergütung in den Jahren 2011 und 2012 von jeweils nur 1,25 Prozent, die noch nicht einmal die Inflationsrate abgedeckt hätten, sei die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer Steigerung um 7,7 Prozent „mehr als berechtigt“, sagte dessen Vorsitzender, Hartmut Uhl. Brandenburg habe bundesweit die geringste Vertragsarztdichte, aber mit die älteste und kränkste Bevölkerung.

„Wir benötigen eine bessere Finanzierung, um die haus- und fachärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen, in den Alten- und Pflegeheimen aufrecht erhalten zu können“, argumentierte Uhl und kritisierte, es sei „ein Unding, dass dafür die Kassen im Land weniger Geld pro Versicherten zur Verfügung stellen als im Bundesdurchschnitt.“ So sei es nicht verwunderlich, wenn sich junge Ärzte von Brandenburg abwendeten.

Der Vorsitzende der Ärzte Union wandte sich außerdem dagegen, dass Krankenkassen aufgrund von Milliardenüberschüssen Beitragsgelder rückerstatteten. Dies sei mit dem Solidargedanken der Krankenversicherung nicht vereinbar. „Vor allem dann nicht, wenn erbrachte ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeiten nicht vergütet werden“, so Uhl.

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