Ärzteschaft

KV Hessen zieht vor das Schiedsamt

  • Mittwoch, 8. Mai 2013

Frankfurt/M. – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen in Hessen haben sich nicht auf einen Honorarvertrag für 2013 einigen können. Die KV hat daher jetzt das Schiedsamt angerufen. „Es ist ernüchternd, dass sich Jahr für Jahr das gleiche Spiel wiederholt: Während wir als KV Hessen einen aufwendig ausgearbeiteten Vorschlag gemacht haben, wie die Versorgung der Versicherten verbessert werden kann, folgen die hessischen Krankenkassen einem gewohnten Muster: dem der Blockade“, sagte KV-Vorstandsvorsitzender Frank Dastych heute in Frankfurt. „Wer aber nur blockiert, will oder kann offensichtlich nicht gestalten. Diesen Vorwurf müssen sich Hessens Krankenkassen machen lassen“, so sein Stellvertreter Günter Haas.

Beide Vorstände kritisierten, die Bundesvorgaben für den Behandlungsbedarf im Jahr 2012 seien dazu zu niedrig. „Die Hessen sind deutlich kranker, als in Berlin eingestuft. Die Folge: Zu wenig Geld, das für die Versicherten und deren Behandlung zur Verfügung steht“, so Dastych und Haas. Die KV Hessen gehe davon aus, dass der festgelegte Behandlungsbedarf rund 13 Prozent unter dem tatsächlichen Behandlungsbedarf liege.

Der Gesetzgeber ermögliche es den KVen und Krankenkassen auf Landesebene nun, solche Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Die hessischen Kassen lehnten dies allerdings ab.

Dastych und Haas kritisierten außerdem, dass die Kassen förderungswürdige Leistungen wie das ambulante Operieren nicht genügend unterstützen wollten. „Wir gehen davon aus, dass das Schiedsamt die Kassen nicht nur an dieser Stelle korrigieren wird“, so die KV-Vorstände.

hil

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