Politik

Brandenburger Landesregierung will keine ärztliche Meldepflicht bei Ambrosiaallergie

  • Montag, 13. Mai 2019
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Potsdam – Ärzte in Brandenburg sollen nach Ansicht der Landesregierung Fälle von Ambrosiaallergie auch künftig nicht melden müssen. Für eine Weitergabe anonymisierter Patientendaten gebe es keine gesetzliche Verpflichtung, teilte das Agrarministerium in Potsdam auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. Einen solchen Schritt hatten die Bürgermeister von zehn Lausitzer Kommunen in einem Positionspapier gefordert.

Die Bürgermeister hatten Mitte März zehn Forderungen an die Landesregierung gerichtet, um die gesundheitsschädigende und hochallergene Pflanze, die schon in kleinen Pollen­konzentrationen zu Heuschnupfensymptomen, tränenden Augen, Hautrötungen und Asthma führen kann, zu bekämpfen.

Die Bemühungen der Ministerien und Landesämter hätten bei weitem nicht ausgereicht, die Verbreitung des gefährlichen Unkrauts zu bekämpfen, erklärten die Lokalpolitiker. Komme es nicht kurzfristig zu wirksamen Gegenmaßnahmen durch die Landesregierung, drohe eine Ausdehnung der Ambrosia in Südbrandenburg, die nur mit einem jährlichen Finanzaufwand in Millionenhöhe korrigiert werden könne.

In dem Positionspapier war auch verlangt worden, im Landeshaushalt ein festes Budget zu verankern, um die Kommunen bei der Bekämpfung von Ambrosia finanziell zu unter­stützen. Die Landesregierung wurde gebeten zu prüfen, ob Landwirte, die auf besonders belasteten Acker-, Brach-, und Stilllegungsflächen Ambrosia bekämpfen, eine Entschädi­gungszahlung erhalten können. Auf die Forderung nach einem solchen Budget antworte­te das Agrar­ministerium lediglich, der Landesregierung sei der finanzielle Bedarf der Kommunen für diese Aufgabe nicht bekannt.

In einem gemeinsamen Antrag von SPD und Linke sowie der oppositionellen CDU hatte der Landtag in Brandenburg die Landesregierung Mitte April aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Danach soll es noch vor Saisonbeginn im Juli eine Verordnung als Rechts­grundlage für die Bekämpfung von Ambrosia geben. Sie soll auch für Privatgrundstücke gelten.

Der Bürgermeister der Gemeinde Kolkwitz, Karsten Schreiber (SPD), der das Positions­papier mit übergeben hatte, bedauerte, dass die Landesregierung eine Meldepflicht bei Ambrosiafällen ablehnt. „Es ist absolut wichtig, herauszubekommen, wie viele Menschen direkt betroffen sind von Ambrosia“, sagte er.

Lobend äußerte er sich zu dem Landtagsbeschluss. Leider seien einige Forderungen der Bürgermeister nicht übernommen worden. „Wir hatten mehr erwartet“, betonte er. Neben der Forderung  nach einer ärztlichen Meldepflicht sei auch die nach einem Ausgleich für Landwirte für ihre Aufwendungen von den Parlamentariern nicht aufgegriffen worden.

dpa

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