Brandenburger Landtag verabschiedet kommunales Notlagegesetz

Potsdam − Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Coronakrise dürfen die Parlamente in den Brandenburger Gemeinden, Städten und Landkreisen befristet auch per Video- und Telefonkonferenzen tagen. Das hat der Brandenburger Landtag heute mit großer Mehrheit beschlossen.
Die AfD stimmte gegen das kommunale Notlagegesetz. Es ermöglicht die Ausnahmeregelungen von Montag an befristet bis zum 30. Juni. Hintergrund ist, dass viele Sitzungen von Kommunalparlamenten abgesagt wurden oder beschlussunfähig waren, weil zu wenige Abgeordnete wegen der Beschränkungen kommen konnten.
„Dabei bleiben auch wichtige Beschlüsse für die Gemeinden auf der Strecke“, mahnte der CDU-Landtagsabgeordnete André Schaller in der Debatte. Eine problematisch große Zahl von Entscheidungen sei daher nicht von der demokratisch gewählten Vertretung, sondern von den Verwaltungsbeamten per Eilentscheidungen getroffen worden.
„Wir müssen die Kommunalparlamente wieder handlungs- und entscheidungsfähig machen“, betonte er. In Ausnahmefällen sollen sie Entscheidungen auch auf die kleineren Hauptausschüsse übertragen dürfen.
Zuvor hatten sich die Fraktionen im Brandenburger Landtag für das Gesetz ausgesprochen, das die Kommunalparlamente in der Coronakrise handlungsfähig machen soll.
Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte betont, die Ausnahmeregelungen sollten in der aktuellen Notlage ausdrücklich nur vorübergehend gelten. „Wir wollen so schnell wie möglich zu Präsenzsitzungen der Parlamente in der Öffentlichkeit zurückkehren“, sagte er.
Der AfD-Abgeordnete Daniel Freiherr von Lützow erklärte, eine so weitreichende Verordnung sei nicht notwendig. Für die Einführung von Video- und Telefonkonferenzen forderte die AfD in einem Entschließungsantrag eine entsprechende Änderung der Kommunalverfassung.
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