Bremen verbietet Lachgas für Jugendliche

Bremen – Der Verkauf von Lachgas an Jugendliche wird in Bremen verboten. Der Senat der Hansestadt untersagte auch den Verkauf des Gases in Kiosken, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen sowie aus Automaten, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
Hamburg hatte als erstes Bundesland seit Januar 2025 ein Verbot für den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche eingeführt. Auch einzelne Städte wie Dortmund, Osnabrück oder Hanau haben bereits ein Verbot.
Niedersachsen lässt einen Vorschlag für eine landesweite Regelung erarbeiten, weil ein bundesweites Verbot wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr zustande kam.
„Wir gucken da nicht länger zu“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Das Ordnungsamt werde im Rahmen der bereits bestehenden Jugendschutzkontrollen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen.
Die leichte Verfügbarkeit der Modedroge habe zu einem Anstieg des Konsums geführt. Lachgas ist ein Narkosemittel, das seit etwa 2010 vermehrt als Partydroge eingeatmet wird. Experten befürchten gesundheitliche Langzeitschäden durch den Konsum.
Die Verpackungen und der Verkauf sind teils so gestaltet, dass sie gezielt Jugendliche ansprechen sollen. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein.
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