Ausland

Britische Gesundheitsbehörde veröffentlicht Empfehlungen zum Einsatz von Biosimilars

  • Donnerstag, 8. Oktober 2015

Berlin – Das britische National Institute for Health and Care Excellence (NICE) hat eine Handreichung zur Einführung von Biosimilars veröffentlicht. Diese enthält neben Hinweisen für das schrittweise Vorgehen auch unterschiedliche Best Practice-Beispiele. 

Um die Einführung von Biosimilars erfolgreich umzusetzen, empfiehlt das NICE die Einbindung und ausführliche Information aller Beteiligten. So gebe es auch auf ärztlicher Seite weiterhin großen Informationsbedarf. Wichtig sei es darüber hinaus, Einsparpoten­tiale und Möglichkeiten der Reinvestition zu bestimmen und mögliche Vorteile für alle Beteiligten aufzuzeigen.

Im Sinne der Pharmakovigilanz sei es essenziell, Anwendungsdaten vor und nach der Einführung von Biosimilars zu sammeln und diese an die einschlägigen Register zu übermitteln. NICE empfiehlt außerdem die Verschreibung anhand des Markennamens, um unbeabsichtigte Substitution durch die Apotheke zu vermeiden.

Der Verband Pro Generika lobte den NICE-Ansatz heute in Berlin. „Letztendlich geht es beim Einsatz von Biosimilars um den bezahlbaren Zugang der Patienten zu modernen biologischen Arzneimitteln“, kommentierte Andreas Eberhorn, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars, das Papier. So sei durch die mögliche Kostenersparnis die Behandlung einer größeren Anzahl von Patienten mit modernen Arzneimitteln möglich.

Zuvor hatte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Zulassungsbehörde für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel in Deutschland in einem Positionspapier den Einsatz von Biosimilars ebenfalls für unbedenklich erklärt.

hil

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