Pro Generika fordert Zielvereinbarungen für Biosimilars
Berlin – Die Politik unternimmt nach Ansicht des Pharmaverbands Pro Generika immer noch zu wenig, um den Arzneimittelmarkt für biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte zu öffnen. Krankenkassen und Ärzte sollten in ihrer Region Zielvereinbarungen treffen, damit Biosimilars schneller in die Versorgung gelangten, sagte der Geschäftsführer des Verbands, Bork Bretthauer.
Zu solchen Zielvereinbarungen gehörten Informationen über Sicherheit und Wirksamkeit der Biosimilars sowie eine Beratung über deren Wirtschaftlichkeit. Wie sehr der Einsatz dieser hochwertigen, aber im Vergleich zum Original günstigen Nachahmerprodukte von Zielvereinbarungen abhängen, zeige deren Versorgungsanteil, der zum Teil zwischen mehr als 40 Prozent an der Spitze und weniger als fünf Prozent am unteren Ende liege. „Sind Ärzte gut über Biosimilars informiert, verwenden sie sie auch häufiger anstelle eines teureren Originals“, argumentierte Bretthauer.
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) sollte laut Pro Generika geregelt werden, dass in allen Bundesländern Zielvereinbarungen für Biosimilars abgeschlossen werden. Dann spare das Gesundheitssystem viel Geld. Biosimilars leisteten heute einen wichtigen Beitrag dazu, dass Patienten einen am Bedarf ausgerichteten Zugang zu modernen und preisgünstigen biopharmazeutischen Arzneimitteln bekämen.
2015 war ein Jahr des Paradigmenwechsels für Biosimilars. Erstmals war der Marktanteil der biopharmazeutischen Produkte, bei denen der Patentschutz ausgelaufen ist, größer (rund 1,34 Milliarden Euro) als der der klassischen chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimittel (rund 0,5 Milliarden Euro). 2016 und 2017 kehrten sich die Verhältnisse zwar wieder um. Aber 2018 werden Patente bei Biologika auslaufen, die einen Gesamtjahresumsatz beim Hersteller von 771 Millionen Euro haben, während er bei Patentabläufen klassischer Arzneimittel bei 553 Millionen Euro liegt.
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