Bund hat keine Kenntnisse über Quarantäne von Rückkehrern aus Risikogebieten

Berlin – Der Bund hat keine Erkenntnisse darüber, inwieweit die Quarantänepflicht von Einreisenden aus Risikogebieten eingehalten wird. Seit Inkrafttreten der Neuregelung vom 8. November seien 270.000 Einreisen aus Risikogebieten registriert worden, sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch unter Berufung auf Angaben des Innenministeriums.
Die Regierung könne aber nicht sagen, ob die dafür zuständigen Gesundheitsämter die vorgeschriebene Einhaltung der Quarantäne sicherstellen können. Das sei „hoch problematisch“, so Bartsch. „Das ganze Land liegt im Lockdown“, sagte Bartsch. Daran hätten mutmaßlich auch die Einreisen aus Risikogebieten ihren Anteil.
Angesichts der Überforderung der Gesundheitsämter mit der Kontaktnachverfolgung sei es schwer vorstellbar, dass sie das Verhalten von mehr als einer Viertelmillion Einreisenden im Blick behalten. „Wer einen Lockdown über das Land legt, sollte das aber wissen.“
Seit dem 8. November gilt in den meisten Bundesländern die Regelung, dass Einreisende aus Coronarisikogebieten für zehn Tage in Quarantäne müssen. Bereits nach fünf Tage können die Betroffenen allerdings einen Coronatest machen, um die Quarantäne nach einem negativen Ergebnis vorzeitig zu beenden.
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen kippte die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Coronarisikogebieten allerdings inzwischen für das Bundesland wieder. Die Pflicht zur Selbstisolierung sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Pandemie beizutragen, wenn in dem Reiseland ein geringeres Ansteckungsrisiko bestehe, urteilten die Richter.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft derzeit alle Nachbarländer Deutschlands als Risikogebiet ein. Maßgeblich dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Dieser Wert wird aber inzwischen auch in Deutschland deutlich überschritten.
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