Debatte um Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus Coronahotspots

Schwerin – Die umstrittene Quarantäneregelung nach Reisen in deutsche Coronarisikogebiete bleibt in der Diskussion. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte eine bundesweite Ausdehnung der bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern gültigen Vorschrift. „Ich hätte das gerne bundesweit geregelt, aber dazu gab es bisher nie Mehrheiten“, sagte sie im Interview mit RTL und ntv.
„Ich werbe schon seit Beginn der Pandemie dafür, dass wir klare Regeln haben, wie wir die Mobilität regeln“, erklärte Schwesig, die sich wegen der neuen Quarantänevorschrift aber auch Kritik von Seiten des Koalitionspartners CDU anhören muss. Zum Schutz vor einer noch rascheren Ausbreitung des Coronavirus hatte Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Freitag die Zügel weiter angezogen.
Reiserückkehrer auch aus deutschen Coronahochrisikogebieten müssen in Quarantäne. Ausgenommen sind nur Personen, die engste Familienangehörige besucht haben. Alle anderen Rückkehrer müssen – wie schon nach Auslandsreisen in Risikogebiete vorgeschrieben – bis zu zehn Tage in Isolation, die nur durch zwei negative Tests auf fünf Tage verkürzt werden kann.
Als Hochrisikogebiete gelten nach Schwesigs Angaben Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Wert aktuell knapp unter 100, in Sachsen bei über 400.
Vier CDU-Landtagsabgeordnete, darunter der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Ehlers, bezeichneten die verschärfte Regelung allerdings als unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit.
„Es kommt einem Ausreiseverbot gleich und trifft vor allem Menschen ohne Familie, die an den Feiertagen Freunde besuchen möchten. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein verheerendes Signal“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Ministerpräsidentin müsse die Frage beantworten, ob künftig auch Quarantäneregelungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns geplant seien.
Auch im Nordosten liegen einzelne Landkreise nur noch knapp unter der 7-Tage-Inzidenz von 200. Die vier Koalitionsabgeordneten beklagten, dass die Regierung „mit Aktionismus auf steigende Zahlen“ reagiere. „Maß und Mitte gehen dabei verloren. Das Virus lässt sich nicht aussperren“, hieß es. Die Bekämpfung der Pandemie werde nur gelingen, wenn die Akzeptanz bei der Bevölkerung für die Schutzmaßnahmen vorhanden sei. Die neue Quarantäneregelung sei dafür „mehr als kontraproduktiv“.
Ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion machte deutlich, dass die Union trotz der geäußerten Kritik die umstrittene Regelung mittrage. „Die Quarantäneverordnung wurde im Einvernehmen mit der CDU-Fraktion geändert – es gibt aber Abgeordnete, die Bedenken haben“, sagte er gestern in Schwerin. Ob die offenkundig nicht abgestimmte Wortmeldung der vier Kritiker Konsequenzen nach sich zieht, blieb offen.
Die Vorschrift, mit der Mecklenburg-Vorpommern erneut einen Sonderweg beschreitet, war zuvor schon vom Bürgerbeauftragten des Landes, Matthias Crone, wegen der Ungleichbehandlung und der Einschränkung der Freizügigkeit als rechtlich fragwürdig eingestuft worden. Auch die oppositionelle Linke im Landtag wandte sich gegen die Zwangsquarantäne.
Schwesig zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Quarantäneregelung einer juristische Überprüfung standhält. Die Regelung sei rechtlich bewertet worden, verfassungsrechtliche Bedenken habe sie nicht.
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