Bund muss keinen Schadensersatz an Lunapharm zahlen

Berlin – Die Bundesrepublik Deutschland muss keinen Schadensersatz an den ehemaligen Arzneimittelgroßhändler Lunapharm Deutschland zahlen. Das hat das Landgericht Potsdam geurteilt (Az.: 4 O 144/21). Darauf hat die Wirtschaftskanzlei Görg hingewiesen.
Demnach hat das Landgericht Potsdam eine Klage von Lunapharm gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgewiesen.
Das Unternehmen wollte Schadensersatz wegen einer seiner Auffassung nach ungerechtfertigten Schließung des Betriebs. Lunapharm behauptete nach Angaben der Kanzlei Görg zudem, Bundesbehörden hätten das behördliche Vorgehen des Brandenburgischen Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gesteuert.
Überdies habe die Bundesrepublik europarechtliche Vorgaben des Arzneimittelrechts ungenügend umgesetzt, so dass die Arzneimittelaufsicht ihr Vorgehen gegenüber Lunapharm auf europarechtswidriges Bundesrecht gestützt habe.
Zum Hintergrund: 2019 hatte das Brandenburgische LAVG als zuständige Arzneimittelaufsichtsbehörde die dem Unternehmen Lunapharm ursprünglich erteilten Erlaubnisse zu Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und ihr die entsprechenden Tätigkeiten untersagt.
Der dagegen von Lunapharm erhobene Eilrechtsschutz hatte, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, keinen Erfolg.
Das Landgericht Potsdam hat die Schadensersatzklage nun als unbegründet abgewiesen, schreibt Görg. Für die Bescheide der zuständigen brandenburgischen Arzneimittelaufsicht sei nicht die Bundesrepublik verantwortlich, so dass sich die Klage von vornherein gegen die falsche Beklagte gerichtet habe, hieß es demnach.
Zudem lägen die Voraussetzungen für einen Amts- oder Staatshaftungsanspruch nicht vor, da die einschlägigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und des europäischen Richtlinienrechts keine Rechte Einzelner, sondern die öffentliche Gesundheit schützen sollten.
Über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen Lunapharm wird sowohl wegen der politischen als auch der arzneimittelrechtlichen Bedeutung des Falls weiterhin bundesweit ausführlich berichtet.
Bei dem nun ergangenen Urteil des Landgerichts Potsdam handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zur Staatshaftung wegen angeblich unzureichender Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in das Arzneimittelrecht des Bundes.
Die Entscheidung geht der Kanzlei zufolge in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Görg vertritt das Bundesministerium für Gesundheit in mehreren Klageverfahren von Lunapharm und vertritt bereits seit August 2018 auch das LAVG.
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