Politik

Bund will Milliarden durch Erhöhung der Tabaksteuer einnehmen

  • Dienstag, 23. Juni 2026
/Petra Beerhalter, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung will in den nächsten vier Jahren fast 8,5 Milliarden Euro durch die Erhöhung der Tabaksteuer einnehmen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Gesetzesänderung dient demnach einerseits der „zeit- und sachgerechten sowie angemessenen Besteuerung von Tabakwaren und anderen Dampf- und Rauchprodukten“. Darüber hinaus gehört zu den Zielen auch der „Schutz der öffentlichen Gesundheit“. Die Pläne stünden „im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken“.

Dem Entwurf zufolge rechnet der Bund im Jahr 2027 mit einem Plus von 756 Millionen Euro. Für 2028 werden Mehreinnahmen in Höhe von 1,595 Milliarden erwartet. 2028 sollen es dann 2,548 Milliarden Euro und 2030 3,589 Milliarden Euro sein.

Bei der Tabaksteuer wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen. Bei Substituten für Tabakwaren gilt für die Bemessung der Tabaksteuer hingegen nur die Menge.

Zur Berechnung werden konkret die Menge in Stück (u.a. bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillos) oder in Kilogramm (u.a. bei Feinschnitt) oder in Millilitern (bei Substituten für Tabakwaren) verwendet, schreibt das Ministerium auf seiner Internetseite. Dazu kommt der sogenannte Kleinverkaufspreis – der vom Hersteller oder Einführer festgelegte Einzelhandelspreis. Letzteres gilt nicht für Substitute für Tabakwaren.

Im Entwurf werden die detaillierten Erhöhungen für die Tabak- und Rauchprodukte festgelegt. So soll sich zum Beispiel die Steuer im Jahr 2027 aus 13,44 Cent je Stück und 20 Prozent des Kleinverkaufspreises – mindestens jedoch 27,64 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette – zusammensetzen.

Ab 1. Januar 2030 bis zum 14. Februar 2031 sollen es 17,41 Cent je Stück und 20 Prozent des Kleinverkaufspreises – mindestens jedoch 35,80 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette – sein.

Für Feinschnitt soll der Regelsteuersatz 2027 von 74,17 Euro je Kilogramm und 17,58 Prozent des Kleinverkaufspreises (mindestens jedoch 155,74 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts) stufenweise bis auf 128,16 Euro je Kilogramm und 17,58 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 269,12 Euro je Kilogramm ab 2030 steigen.

Ebenso sollen sich die Steuern auf Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak und für Substitute von Tabakwaren erhöhen. Bei den Substituten ist eine Steuererhöhung von 33 Cent je Milliliter (2027) auf 36 Cent je Milliliter ab 2030 angepeilt.

Die Tabaksteuererhöhung ist wie die Erhöhung einer Zuckerabgabe ein Aspekt, der in der Debatte um Prävention im Gesundheitswesen und auch den geplanten Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Rolle spielt. Sie war auch eine der 66 Empfehlung der GKV-Finanzkommission.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), anlässlich des Weltnichtrauchertags deutlich höhere Preise für Zigaretten und Vapes angemahnt. Dem hatte sich der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, angeschlossen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), hatte dazu geraten, dass das Geld nicht einfach im Bundeshaushalt verschwindet, sondern ein angemessener Teil dem Gesundheitsfonds zugutekommt.

may/bee

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