Politik

Bund will Spendensammeln für Erdbebenopfer erleichtern

  • Donnerstag, 23. Februar 2023
/picture alliance, AA, Elif Ozturk Ozgoncu
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Berlin – Der Bund will das Spendensammeln für die Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien erleich­tern. Ein sogenannter Katastrophenerlass werde derzeit mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer abge­stimmt, teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Der Erlass solle für Spendenaktionen rückwirkend vom 6. Februar 2023 an greifen. Wann er genau in Kraft trete, sei vorerst noch unklar. Das Bundesfinanzministerium will nach eigenen Angaben den geplanten, deutschlandweit bis 31. Dezember 2023 geltenden Katastrophenerlass für die Erdbebenopfer auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Er soll Verwaltungserleichterungen für Unternehmen, Vereine und Engagierte enthalten. Dazu gehören dem Ministerium zufolge zum Beispiel vereinfachte Zuwendungsnachweise, das Sammeln und die Verwendung von Spenden auch außerhalb des satzungsmäßigen Zweckes, lohnsteuerliche Erleichterungen und Ausnahmen von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe.

Damit könnten laut Ministerium auch etwa Musik- und Sportvereine für Opfer der Erdbeben außerhalb ihres satzungsmäßigen Zweckes Spenden sammeln.

Auch mit Blick auf die Erdbeben in der Türkei und in Syrien mit Zehntausenden bestätig­ten Toten wendeten sich Ahr-Flutbetroffene und Helfer mit einem Videoappell an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Gedrängt wird darin auf eine generelle dauerhafte Vereinfachung des Spendenrechts. Es gehe um mehr Tem­po und mehr Rechtssicherheit bei Spenden in Krisen – Katastrophenhilfe sei generell immer noch nicht gemeinnützig.

Das Bundesfinanzministerium erklärte dazu, Katastrophen seien „temporär auftretende Ereignisse“, auf die rasch und bedarfsgerecht zugeschnitten reagiert werden müsse. „Gesetzliche Tatbestände können derartige Szenarien nicht abstrakt vorwegnehmen und lösen.“ Ein bundesweiter Erlass sei „ein jahrelang erprobtes und bewährtes Vorgehen in Katastrophenfällen“.

dpa

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