Bundesärztekammer distanziert sich ausdrücklich von Montgomery

Berlin – Das Präsidium der Bundesärztekammer hat darauf hingewiesen, dass der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, von der deutschen Ärzteschaft nicht legitimiert sei, einzelne Regelungen der Länderparlamente, des Bundestages oder der Bundesregierung zu kommentieren.
Auslöser dieser Feststellung von BÄK-Präsident Klaus Reinhardt sowie den BÄK-Vizepräsidenten Ellen Lundershausen und Günther Matheis war die Kritik Montgomery an Urteilen zu den Coronaregeln. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, hatte Montgomery der Welt gesagt.
Das BÄK-Präsidium wies daraufhin, dass solche richterlichen Entscheidungen alles andere als Anmaßungen seien. Solch eine Kontrollfunktion sei das schützenswerte Fundament der Gewaltenteilung in Deutschland.
Zudem trügen gerade die hochqualifizierten Richter an den Verwaltungsgerichten maßgeblich dazu bei, das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürger in die Coronaeindämmungsmaßnahmen von Bund und Ländern zu erhalten und zu fördern.
Daher verwahre sich die Bundesärztekammer als Vertreterin der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, die Arbeit von unabhängigen Richtern in Deutschland zu diskreditieren und damit das Rechtsstaatsprinzip infrage zu stellen.
Das BÄK-Präsidium sprach Montgomery jegliches Mandat ab, für die Ärzte in Deutschland zu gesundheitspolitischen Fragen zu sprechen. Es sei Aufgabe des Weltärztebundes und damit auch des Vorstandsvorsitzenden des WMA, internationale medizinethische Fragen des Gesundheitswesens zu erörtern und entsprechende grundlegende Deklarationen zu konsentieren.
Daher distanziere sich das BÄK-Präsidium ausdrücklich von den Aussagen Montgomerys. Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte seien konstitutive Kernelemente des Rechtsstaats.
Zuvor hatte bereits Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Kritik Montgomerys zurückgewiesen und auf die hervorragende und unabhägige Richterschaft hingewiesen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich von den „unerträglichen“ Äußerungen distanziert.
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bezeichnete die Aussagen Montgomerys „in der Sache unqualifiziert und im Ton unangemessen“.
Montgomery betonte in einem Schreiben an das Deutsche Ärzteblatt, er stehe uneingeschränkt zur Gewaltenteilung und zur Prüfung von Verhältnismäßigkeit als Grundlage der Drittwirkung von Grundrechten.
Ihm sei bewusst, dass seine Wortwahl provozierend sei. Mit solch einer Zuspitzung wolle er aber in der Richterschaft ein Gefühl der Verantwortung wecken. Denn seiner Meinung nach sei das von ihm kritisierte Urteil inzwischen zu einer Monstranz der Impfgegner und Coronaleugner geworden.
Daher wünsche er sich mehr Sensibilität unter den urteilenden Richtern. Ein Richterspruch inkludiere auch die Abwägung der Grundrechte gegeneinander. So sei hier die Vermeidung einer akuten Bedrohung von Leib und Leben durch die Verhinderung von Infektion höher zu bewerten als der Besuch eines Kaufhauses.
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