Bundesärztekammer fordert mehr Rechtssicherheit für substituierende Ärzte
Berlin – Grundsätzlich begrüßt die Bundesärztekammer (BÄK) die geplante Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (32. BtMÄndV). Diese zielt darauf ab, Rahmenbedingungen der Substitutionstherapie für Opioidabhängige zu verbessern und bei substituierenden Ärzten Ängste vor strafrechtlichen Folgen abzubauen.
Viele der vorgesehenen Neuregelungen bedürfen laut BÄK jedoch weiterhin juristischer Klärung. Kritisch seien beispielsweise die vorgegebenen Behandlungsziele, die Option für eine Verlängerung der Take-Home-Verschreibung auf bis zu 30 Tage sowie mögliche haftungsrechtliche Implikationen einer Ausweitung der Behandlungssettings.
Die geplante Festlegung ärztlich-therapeutischer Erfordernisse per BÄK-Richtlinie stieß dagegen bei der Kammer auf große Zustimmung. „Dies entspricht den Beschlussfassungen des Deutschen Ärztetages“, heißt es der BÄK-Stellungnahme.
Bislang sind ärztlich-therapeutische Bewertungen durch die Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtMVV) geregelt. Die ebenfalls geplante Einflussmöglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf die Formulierung der entsprechenden Richtlinien lehnt die BÄK dagegen entschieden ab.
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