Politik

Politik stärkt die ärztliche Substitutions­therapie

  • Mittwoch, 15. März 2017
/Štepán Kápl, stock.adobe.com
/Štěpán Kápl, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung will die Ersatztherapie von Drogenabhängigen verbessern. Unter anderem sollen künftig mehr Einrichtungen Substitutionsmittel an Betroffene aus­geben dürfen, um eine wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen. Zu den Ausgabe­einrichtungen zählen künftig Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitsämter, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundes­gesundheitsministeriums hervor, den das Kabinett heute in Berlin verabschiedet hat.

„Die ärztliche Substitutionsbehandlung ist eine wichtige Säule der Suchtbehandlung und stellt die Gesundheit und das Wohlergehen der Patienten in den Mittelpunkt. Mit dem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass Betroffenen noch besser und wohnortnäher geholfen werden kann und stärken die Verantwortung der Ärzte“, sagte Bundes­gesund­heitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach der Kabinettssitzung.

Grundsätzlich sollen Opiatabhängige das Substitutionsmittel weiterhin nur im Beisein von Fachpersonal einnehmen. Die neue Regelung erweitert aber Ausnahmen von die­sem Grundsatz: In begründeten Einzelfällen dürfen Substitutionsärzte ein Mittel künftig für den Bedarf von bis zu 30 Tagen verschreiben. Bislang war dies nur für den Bedarf von maximal einer Woche erlaubt. „Die neue Regelung erleichtert sowohl die Arbeit der Ärzte als auch den Weg der Substitutionspatienten in ein selbstbestimmtes Leben“, hieß es aus dem Bundesministerium für Gesundheit.

Bislang hat die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wesentliche Rah­menbedingungen für die ärztliche Substitutionstherapie gesetzt. Künftig soll die Ärzte­schaft – konkret die Bundesärztekammer – Rahmenbedingungen selbst festlegen. Dazu gehören die Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung der Therapie, die Frage des Beikonsums – also wie in der therapeutischen Beziehung mit dem Gebrauch weiterer legaler oder illegaler Substanzen umgegangen wird – und die Entscheidung über eine zusätzliche psychosozialen Betreuung.

Die Neuregelungen zielen auch darauf ab, mehr Ärzte für die Drogenersatztherapie zu gewinnen und damit die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern, erläu­terte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). 

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

hil

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