Bundesärztekammer: Medizinische Alterskontrolle bei Flüchtlingen nur in Ausnahmefällen
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) will Alterskontrollen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nur in Ausnahmefällen erlauben. „Radiologische Untersuchungen und Blutentnahmen sind wie andere medizinische Maßnahmen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit“, erklärte Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter der BÄK, am Freitag bei der Vorstellung einer Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. Medizinische Altersfeststellungen bei jungen Geflüchteten sollten daher „die absolute Ausnahme“ bleiben.
Wenn überhaupt, sollten sie nur auf Antrag des Flüchtlings selbst oder auf gerichtliche Anordnung vorgenommen werden. Clever warnte, dass die Betroffenen ohnehin häufig von Krieg und Flucht gezeichnet seien. „Die Untersuchungen könnten eine weitere Psychotraumatisierung zur Folge haben.“
In ihrer Stellungnahme sprach sich die Ethikkommission dafür aus, dass die Altersschätzung zunächst sozialpädagogisch erfolgen sollte. Bei der Abwägung zwischen der Genauigkeit der Schätzung einerseits und möglichen Risiken andererseits sollte die Gesundheit der jungen Flüchtlinge Vorrang haben. Zudem könne durch keine der gängigen medizinischen Untersuchungen das Alter mit hinreichender Zuverlässigkeit festgestellt werden, erklärte der Kommissionsvorsitzende Dieter Birnbacher.
Minderjährige aus Krisenregionen, die unbegleitet nach Deutschland kommen, werden in der Regel asylrechtlich anerkannt und in Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegefamilien oder Wohngemeinschaften betreut. Allerdings können viele junge Flüchtlinge keine Angaben zu ihrem genauen Lebensalter machen. Die Behörden handhaben die Altersschätzungen sehr unterschiedlich. In manchen Regionen werden alle Flüchtlinge, die ein Alter unter 18 Jahren angeben, ohne Altersschätzung in Obhut genommen. In anderen werden diejenigen, bei denen Zweifel bestehen, regelmäßig einer Altersschätzung unterzogen.
Angewandt werden dabei entweder eine sozialpädagogische Altersschätzung der psychischen Reife, eine körperliche Untersuchung oder beides. Zwar können Flüchtlinge eine medizinische Altersschätzung ablehnen. Dies führt in der Regel jedoch zur Annahme der Volljährigkeit.
Schweden hatte unlängst angekündigt, im kommenden Jahr medizinische Tests zur Alterskontrolle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einzuführen. Gerichtsmediziner sollen in bestimmten Fällen mit einer Röntgenuntersuchung der Weisheitszähne und des Kniegelenks feststellen, ob minderjährige Flüchtlinge wirklich jünger als 18 Jahre sind. Der Test soll freiwillig sein.
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