Ärzteschaft

Flüchtlinge: Ärzte gegen Röntgen- und Genital­untersuchungen zur Alterseinschätzung

  • Dienstag, 18. Oktober 2016

Berlin – Die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Ver­antwortung (IPPNW) haben sich gegen Röntgen- und Genitaluntersuchungen zur Al­ters­einschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen. Denn diese Untersuchungen könnten die Frage „unter oder über 18“ nicht klären und seien zudem gesundheitsschädlich.

Es sei ethisch sehr problematisch, junge Flüchtlinge ohne ärztliche Indikation Röntgen­strahlen und einer Untersuchung des Intimbereichs auszu­setzen. Gleichzeitig begrüßte die Ärzteorganisation die kürzlich veröffentlichte Stellung­nahme der Zentralen Ethik­kom­mis­sion der Bundesärztekammer.

Darin spricht sie sich für eine sozialpädagogische Altersschätzung aus. Bei der Abwä­gung zwischen der Genauigkeit der Schätzung einerseits und möglichen Risiken ande­rer­seits sollte die Gesundheit der jungen Flüchtlinge Vorrang haben. Zudem könne durch keine der gängigen medizinischen Untersuchungen das Alter mit hinreichender Zuverlässigkeit festgestellt werden.

Der Ethikkommission zufolge werden Minderjährige aus Krisenregionen, die unbegleitet nach Deutschland kommen, in der Regel asylrechtlich anerkannt und in Jugend­hilfe­ein­richtungen, Pflegefamilien oder Wohngemeinschaften betreut. Allerdings könnten viele junge Flüchtlinge keine Angaben zu ihrem genauen Lebensalter machen.

Die Behörden handhaben die Altersschätzungen sehr unterschiedlich. In manchen Re­gio­nen werden alle Flüchtlinge, die ein Alter unter 18 Jahren angeben, ohne Alters­schät­zung in Obhut genommen. In anderen werden diejenigen, bei denen Zweifel bestehen, re­gelmäßig einer Altersschätzung unterzogen.

Angewandt werden dabei entweder eine sozialpädagogische Altersschätzung der psychi­schen Reife, eine körperliche Unter­suchung oder beides. Zwar können Flüchtlinge eine medizinische Altersschätzung ab­lehnen. Dies führt in der Regel jedoch zur Annahme der Volljährigkeit.

hil/sb

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