Ärzteschaft

Bundesärztekammer stellt Künstliche Intelligenz in der Medizin in den Fokus

  • Donnerstag, 19. Oktober 2023
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, links) und Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt /Lopata, Axentis
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, links) und Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt /Lopata, Axentis

Berlin – Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet für die Medizin eine „Explosion von Möglichkei­ten“. Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich die Ärzteschaft strukturiert mit Chancen aber auch Gefahren be­fasse. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute im Rahmen eines Dialogforums der Bundesärztekammer (BÄK) betont.

Das KI-Instrumentarium könne unter anderem in der ärztlichen Versorgung für Entlastung sorgen und auch die medizinische Forschung weiter voranbringen, betonte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Allerdings dürften die ethischen Dimensionen nicht aus dem Auge verloren werden.

Dies betreffe beispielsweise Fragen des Schutzes der Privatsphäre und des Umgangs mit neuen und bezogen auf die Gesundheitsversorgung eigentlich bereichsfremden Akteuren der globalen IT-Industrie. Zudem müss­ten die jeweils genutzten Algorithmen transparent und bewertbar sein.

Ganz grundsätzlich dürften KI-Anwendungen das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht belasten, be­tonte Reinhardt. Deshalb wolle sich die BÄK in diesem Bereich einbringen und mitgestalten.

Das Dialogforum markiere den Startpunkt für eine längerfristig angelegte Befassung mit den skizzierten Fragestellungen – am Ende sollen konkrete ärztliche Vorstellungen davon stehen, wie sich KI-Instrumente in die medizinische Versorgung einbetten lassen.

Julian Nida-Rümelin, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, warnte eindringlich davor, das Vertrauensband zwischen Behandler und Behandeltem von KI-Tools auflösen zu lassen. Die Rolle der KI dürfe das interpersonale Verhältnis in der Gesundheitsversorgung keinesfalls zerstören – entsprechende Anwen­dungen sollten nur rein instrumentell begriffen und genutzt werden.

Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach hob bezüglich der Chancen der KI-Nutzung auf einen ergänzen­den Einsatz ab. Ärztliche Kunst und KI stelle beim „richtigen Mindset“ kein Gegeneinander dar, so seine Ein­schätzung.

An der Setzung gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen werde bereits gearbeitet, so Lauterbach. Er ver­wies auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das darin vorgesehene Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). An diesem Zentrum sollen verschiedenste Datenströme zusammenfließen und per KI aus­wertbar gemacht werden. Die genaue Struktur werde „in Kürze“ vorgestellt.

Konkrete KI-Anwendungsbeispiele und -perspektiven in der medizinischen Versorgung stellte Ulrike Atten­berger, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK und Direktorin der Klinik für Diagnostische und Inter­ventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Bonn, vor.

Unter anderem in der Bilddatenakquisition erfolge bereits die Einbindung von KI-Instrumenten. Weitere Bei­spiele seien die Dosisoptimierung in der Strahlentherapie oder auch die Nutzung von digitalen Zwillingen zur Durchführung von die Behandlungsplanung unterstützenden Simulationen.

Bei einer Implementierung in die Versorgungsprozesse müssten aber zwingend die gegenwärtigen Limitatio­nen von KI beachtet werden, so Attenberger. Neben grundlegenden Fragen – etwa zu Schnittstellen oder zur Datenqualität – betreffe dies auch die KI-Modelle selber.

Robuste Validierung und Qualitätssicherung notwendig

Auf diesen Aspekt wies auch Eva Winkler, Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK, hin. So könne auch ein KI-Instrument, teilweise diskriminierende, Fehler machen – etwa aufgrund mangelhafter Trainingsdatensätze. Deshalb brauche es eine robuste Validierung und Qualitätssicherung.

Bezüglich der zu tragenden Verantwortung beim KI-Einsatz nannte Winkler, Leiterin der Sektion für Transla­tionale Medizinethik an der Universität Heidelberg, drei Ebenen. Der Gesetzgeber müsse auf der Makroebene Rahmenbedingungen – etwa Zulassungsfragen – klären. Die Mesoebene, also zuständige Institutionen, sei für Aspekte wie Auswahl und Evaluation von KI-Tools oder auch die Mitarbeiterschulung verantwortlich.

Die therapeutische Letztentscheidung müsse dann im Rahmen einer gemeinsamen Entscheidungsfindung mit den jeweiligen Patienten bei den Ärztinnen und Ärzten verbleiben, betonte Winkler. Eine automatisierte Be­hand­lungsentscheidung durch KI dürfe es auch in Zukunft nicht geben.

aha

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