Deutsche Forschungsgemeinschaft stellt Leitlinien für Umgang mit ChatGPT und Co. vor
Bonn – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen wie ChatGPT für die Text- und Bilderstellung vorgestellt. Sie sollen eine Orientierung unter anderem für Wissenschaftler und für Gutachter sein.
Hintergrund ist, dass künstliche Intelligenz (KI) laut DFG-Präsidum bereits jetzt den gesamten wissenschaftlichen, erkenntnisgewinnenden und kreativen Arbeitsprozess in erheblichem Maße verändert.
„Der Einsatz generativer Modelle im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens sollte angesichts der erheblichen Chancen und Entwicklungspotenziale keinesfalls ausgeschlossen werden“, heißt es in dem Papier. Nötig seien aber verbindliche Rahmenbedingungen, um die gute wissenschaftliche Praxis und die Qualität wissenschaftlicher Ergebnisse zu sichern.
Die DFG fordert in dem Papier, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler grundsätzlich offenlegen sollten, ob und welche generativen Modelle sie zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt haben. Dies schließe auch Förderanträge bei der DFG ein.
In wissenschaftlichen Publikationen könnten aber nur die verantwortlich handelnden natürlichen Personen als Autorinnen und Autoren in Erscheinung treten. „Sie müssen sicherstellen, dass durch die Verwendung generativer Modelle kein fremdes geistiges Eigentum verletzt wird und kein wissenschaftliches Fehlverhalten etwa in Form von Plagiaten entsteht“, so die DFG.
Ist dies gewährleistet, sei es zulässig, etwa DFG-Anträge mit Hilfe der KI-Technologien zu erstellen. Bei der Erstellung von Gutachten hingegen sei der Einsatz unzulässig: „Zur Begutachtung bereitgestellte Unterlagen sind vertraulich und dürfen insbesondere nicht als Eingabe für generative Modelle genutzt werden“, heißt es in dem Papier.
Die DFG geht davon aus, dass KI-Technologien sich weiter verbreiten werden. Die Förderorganisation will daher fortlaufend die Chancen und möglichen Risiken von generativen Modelle in den Wissenschaften und in ihrem eigenen Förderhandeln analysieren und bewerten. Unter anderem soll sich eine Arbeitsgruppe „Digitaler Wandel“ des DFG-Senats damit befassen.
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