Ärzteschaft

Bundesärztekammer: Verschreibungs­pflicht für „Pille danach“ beibehalten

  • Montag, 27. Januar 2014

Hamburg – Die Bundesärztekammer mahnt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), an der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ festzuhalten. „Wir sollten die Rezeptpflicht nicht voreilig aufgeben“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery dem Spiegel vom Montag. Die Pille bedeute einen gravierenden Eingriff in den Hormonhaushalt, daher brauchten betroffene Frauen eine kompetente Beratung durch einen Facharzt. „Eine Apotheke kann das nicht in gleicher Form gewährleisten.“

Als „Pille danach“ wird umgangssprachlich ein hormonell wirksames Präparat zur Schwangerschaftsverhütung nach einem Geschlechtsverkehr bezeichnet. Die wirksamen Substanzen sind Levonorgestrel oder Ulipristal. Sie verzögern den Eisprung, eine Befruchtung der Eizelle soll so verhindert werden.

Ein Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte empfohlen, den Rezeptzwang für das Präparat mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben. Auch der Bundesrat hatte das im vergangenen Herbst gefordert. Das Gesundheitsministerium prüft die Vorschläge derzeit.

dpa

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