Ärzteschaft

Bundesärztekammer weist auf zentrale Rolle der Ärzte bei der Prävention hin

  • Mittwoch, 26. November 2014

Berlin – Das neue „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ muss die zentrale Rolle der Ärzteschaft bei der Prävention stärker berücksichtigen. Außerdem sind weite Teile des als Referentenentwurf vorliegenden Gesetzes zu allgemein geraten. Das kritisiert die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme.

Mit dem Gesetz sollen die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für die Primärprä­vention ab 2016 von derzeit rund drei Euro pro Versicherten auf künftig sieben Euro mehr als verdoppelt werden. Zwei Euro davon sollen in betriebliche Vorsorgeprojekte gehen und in sogenannte Lebenswelten, zum Beispiel Schulen und Kindertagesstätten.

Ärzte in die strukturelle Entwicklung zu wenig eingebunden
Die BÄK weist daraufhin, dass Ärzte die Patienten aller gesellschaftlichen Schichten gleichermaßen erreichen und diese auf eine Veränderung von Verhaltensweisen und zur Wahrnehmung gesundheitsförderlicher Angebote ansprechen können. Zudem könnten sie an der Gestaltung von Lebenswelten durch ihr Wissen über Gesunderhaltung und Krankheitsentstehung mitwirken. Leider sei aber „die strukturelle Einbindung der Ärzteschaft in die vorgesehenen Leistungen bislang nur wenig ausgearbeitet. Dort, wo der Ärzteschaft Aufgaben übertragen werden, wird hingegen vorausgesetzt, dass damit für die Krankenkassen keine Mehrkosten entstehen“, kritisiert die BÄK.

Statt einer bloßen Präventionsempfehlung, wie im Gesetz angelegt, fordert die Kammer in ihrer Stellungnahme ein umfassendes ärztliches Präventionsmanagement. Dazu gehörten das Erfassen gesundheitlicher Belastungen, die ärztliche Beratung, das Begleiten von Präventionsmaßnahmen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit.

Gesundheitsziele sind unpräzise formuliert
Auch mit dem Thema „Gesundheitszielen“ gehe das Gesetz zu unverbindlich um: Der Referentenentwurf stellt es in seiner augenblicklichen Fassung dem GKV-Spitzenver­band weitgehend frei, in welcher Weise er sich an ihnen orientieren will. „Das ist allerdings völlig unzureichend: Zur Nutzung von Gesundheitszielen beziehungsweise Arbeitsschutzzielen als Steuerungsinstrument für die Verwendung von Präventionsleis­tungen bedarf es gesetzlicher Regelungen und einer Konkretisierung der zu erreich­enden Ziele“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme.

Grundsätzlich positiv bewertet die BÄK, dass das Gesetz die Kinder- und Jugendunter­suchungen bis zum 18. Lebensjahr ausweiten und die Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene reformieren will. „Die inhaltliche Neugestaltung der Gesundheitsunter­suchungen für Erwachsene sowie ihre Frequenz sollten jedoch nicht ausschließlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss überlassen bleiben, da diese damit im Ergebnis eher zurückgefahren als ausgeweitet werden könnten“, fordert die BÄK. Wichtig sei außer­dem, zusätzliche ärztliche Leistungen bei der Honorierung zu berücksichtigen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung