Bundesärztekammer: Arzt-Patienten-Beziehung bei Reform des Nachrichtendienstrechts schützen

Berlin/Frankfurt – Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht die Bundesärztekammer (BÄK) kritisch. Die Arzt-Patienten-Beziehung müsse absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden, schreibt die BÄK.
Die mit dem Entwurf geplanten weitgehenden Befugnisse für die Nachrichtendienste – wie etwa das Abhören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen – gingen nicht mit dem ausreichenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten einher, warnt die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Mit dem Entwurf sollen im Bundesverfassungsschutzgesetz von den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufen neben Seelsorgern, Verteidigern und Abgeordneten nur Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden, nicht jedoch Ärzte oder auch Psychotherapeuten.
Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien im Arzt-Patienten-Verhältnis jedoch unabdingbar, denn Patienten müssten sich Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen, betonte die BÄK.
Umgekehrt sei für Ärzte die Kenntnis dieser Informationen die essentielle Grundvoraussetzung dafür, dass eine qualifizierte medizinische Behandlung durchgeführt werden könne. Das Schutzniveau für Ärzte innerhalb der gesetzlichen Systematik müsse deshalb wenigstens auf das für Rechtsanwälte geltende Niveau gehoben werden.
Auch die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sieht in dem neuen Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Nachrichtendienstrechts eine gravierende Lücke.
„Während in dem Entwurf anwaltliche Kontakte vor nachrichtendienstlichem Zugriff geschützt werden sollen, werden Arzt-Patienten-Kontakte von diesem Schutz ausgenommen“, kritisierte Edgar Pinkowski, Präsident der LÄKH.
In der aktuellen Form stelle der Gesetzentwurf ist eine Missachtung der Ärzteschaft dar und untergrabe das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Die Ärztekammer fordert daher umgehend eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs.
„Es kann nicht angehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten weniger geschützt wird als das zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandantinnen und Mandanten. Hier fordern wir dringend eine Nachbesserung“, so Pinkowski.
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