Bundesärztekammer für Kontrollen von Lachgasverbot

Berlin – Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist seit Mitternacht bundesweit verboten – die Bundesärztekammer (BÄK) verlangt nun verstärkt Kontrollen.
„Der Erfolg von Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz hängt maßgeblich von der Umsetzung ab“, sagte das Vorstandsmitglied der BÄK, Christine Neumann-Grutzeck, der Deutschen Presse-Agentur. Hierbei seien die staatlichen Aufsichtsbehörden gefordert. „Diese müssen ausreichende Kontrollen durchführen und Verstöße entsprechend ahnden.“
Das Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Untersagt werden Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.-o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden.
Hintergrund der Neuregelungen ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder für den Vollzug des Verbots zuständig.
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