Bundestag schränkt Missbrauch von Lachgas und K.O.-Tropfen ein

Berlin – Im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.-O.-Tropfen hat der Bundestag weitreichende Beschlüsse gefasst: Das Parlament stimmte in der Nacht zu heute für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das künftig auch Lachgas sowie zwei Substanzen umfasst, die als K.-O.-Tropfen eingesetzt werden. Damit sind Handel und Herstellung von Lachgas und K.-O.-Tropfen künftig verboten, die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt aber erlaubt.
Zugleich stimmte das Parlament zum besseren Schutz und zur Eindämmung der Verfügbarkeit der Substanzen für ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige. Auch der Verkauf an Minderjährige sowie der Verkauf über Automaten und den Versandhandel sind künftig verboten.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht. Nach der ersten Lesung im Bundestag fand Mitte Oktober eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, in der Expertinnen und Experten auch mehr Prävention und Aufklärung forderten und vor den schweren gesundheitlichen Risiken des Missbrauchs warnten.
„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit“, warnte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden – können die Folge sein.“
Der Sucht-und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) äußerte sich zu K.-O.-Tropfen ähnlich – diese seien ein „Mittel gezielter chemischer Gewalt“.
Distickstoffmonoxid – also Lachgas – wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland bislang legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.
Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) – die sogenannten K.-O.-Tropfen – sind psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.
Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der sich am 19. Dezember damit befassen könnte. Nach einer Übergangsfrist könnte es dann im April 2026 in Kraft treten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: