Ärzteschaft

Bundesärztekammer warnt vor medizinischer Diagnostik in Drogerien

  • Montag, 19. Januar 2026
Augenscreening Drogeriemarkt DM
/picture-alliance, Christoph Reichwein

Berlin – Die Drogeriemarktkette dm bietet seit Kurzem Gesundheitsangebote wie Augenscreening und Hautanalyse in ihren Filialen an. Das war bereits auf Kritik aus der Ärzteschaft gestoßen. Am Wochenende warnte die Bundesärztekammer (BÄK) eindringlich vor medizinischen Diagnostikangeboten in Drogeriemärkten und rief die Politik auf, notfalls mit Verboten gegenzusteuern.

„Medizinische Diagnostik lässt sich nicht im Vorbeigehen erledigen“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Messungen in Drogerien vermittelten den Eindruck von Sicherheit, lieferten aber lediglich isolierte Momentaufnahmen ohne medizinischen Kontext. Das könne „Menschen unnötig verunsichern – oder sie im Gegenteil in falscher Sicherheit wiegen und notwendige Behandlungen gefährlich verzögern“.

Reinhardt wies darauf hin, dass ärztliche Behandlung weit über das Ablesen einzelner Messwerte hinausgeht. „Zu einer verantwortungsvollen Diagnostik gehören Anamnese, körperliche Untersuchung, gegebenenfalls differenzialdiagnostische Überlegungen sowie eventuell die gemeinsame Entscheidung über therapeutische Maßnahmen“, so der BÄK-Chef.

Nur Ärzte könnten Befunde im Gesamtzusammenhang einordnen und medizinisch verantwortbare Entscheidungen treffen. „Damit diese fachliche Verantwortung nicht unterlaufen wird, ist der Gesetzgeber dringend gefordert, klare Grenzen zu ziehen und solche Angebote konsequent zu regulieren und – wo erforderlich – vollständig zu untersagen“, so der BÄK-Präsident.

Die in Drogerien angebotenen Gesundheitsdienstleistungen – etwa Hautuntersuchungen, sogenannte Augenscreenings mittels Künstlicher Intelligenz (KI) oder Blutdiagnostik – erforderten umfassende Fachkunde und eine ärztliche Einordnung der Ergebnisse. „Gerade bei der Blutdiagnostik können präanalytische Fehler bei der Blutentnahme, falsche Lagerung oder verzögerter Probentransport Laborwerte erheblich verfälschen“, warnte Reinhardt.

Hinzu komme, dass Drogeriemärkte weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle wie Kreislaufkollapse oder akute Komplikationen vorbereitet seien. „Wer diagnostische Leistungen anbietet, trägt Verantwortung – und diese lässt sich in einem Ladengeschäft ohne medizinische Infrastruktur schlicht nicht erfüllen.“

Arztpraxen böten dagegen einen geschützten Rahmen für medizinische Beratung und Behandlung. „Hier werden gesundheitliche Fragen kompetent, vertraulich und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen behandelt. Berufsrechtliche Vorgaben stellen zudem sicher, dass Beratung und Behandlung mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen“, so Reinhardt.

may/EB

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