Politik

Bundesgerichtshof billigt Werbung für Eizellspende in Tschechien

  • Donnerstag, 8. Oktober 2015

Karlsruhe –Tschechische Reproduktionsmediziner dürfen hierzulande damit werben, dass die notwendigen Vorbehandlungen für die in Tschechien zulässige Eizellspende von deutschen Ärzten in Deutschland vorgenommen werden können. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Das Verbot der Eizellspende in Deutschland solle dem Kindeswohl dienen, nicht aber Werbe- und Marktverhaltensregeln aufstellen, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. (Az: I ZR 225/13)

Sie gaben damit einem Reproduktionsmediziner aus Tschechien Recht, der Frauen auch durch Eizellspende gezeugte Embryonen einsetzt. In Tschechien ist dies im Gegensatz zu Deutschland erlaubt.

Bei einer Informationsveranstaltung 2008 in Hamburg wies der Arzt darauf hin, dass er in Tschechien den Kinderwunsch auch mit Eizellspende erfüllen kann. Dabei sei es möglich, dass niedergelassene Ärzte in Deutschland die notwendigen Vorbehandlungen bei der Spenderin und der Empfängerin der Eizelle vornehmen.

Dagegen wandte sich ein Arzt eines Fruchtbarkeitszentrums in Berlin. Mit seiner Werbung stifte der tschechische Kollege deutsche Ärzte dazu an, Beihilfe zu der in Deutschland verbotenen Eizellspende zu leisten.

Nach dem Karlsruher Urteil war die Werbung jedoch zulässig. Das Verbot der Eizellspende in Deutschland diene allein dem Kindeswohl. Es solle verhindern, dass Kinder in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden, weil sie sich mit zwei Müttern - einer genetischen und einer austragenden - konfrontiert sehen. Ein „wettbewerblicher Schutzzweck” oder eine „Marktverhaltensregelung” sei damit nicht verbunden.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung