Bundesgerichtshof stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre.
„In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen“, heißt es in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az. XII ZB 217/23).
Konkret geht es um eine 1985 geborene Frau mit Asperger-Syndrom. Seit 2014 hat sie den Angaben nach eine rechtliche Betreuung unter anderem für Finanz- und Versicherungsfragen. Für Gesundheitsthemen war keine Betreuung angeordnet. Der Betreuer hatte demnach im September 2022 angeregt, seinen Aufgabenkreis um die Gesundheitssorge zu erweitern.
Hintergrund soll gewesen sein, dass das Sozialamt keine Beträge mehr an die Krankenkasse gezahlt hatte. Als Grund soll die fehlende Mitwirkung der Betreuten angegeben worden sein. Diese hatte den Angaben zufolge auf Anraten ihrer Mutter ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden. Die Vorinstanzen folgten dem Anliegen des Betreuers.
Der BGH sah das anders. Er ist der Auffassung, dass die Entscheidung dem freien Willen der Frau widersprochen habe. Diese habe die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um den Bereich der Gesundheitssorge an die Bedingung geknüpft, dass insoweit ihre Mutter als Betreuerin bestellt wird.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Ravensburg daher auf und verwies die Sache zurück.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: