Politik

2024 bringt viele Entlastungen für Pflegebedürftige

  • Dienstag, 2. Januar 2024
/picture alliance, Britta Pedersen
/picture alliance, Britta Pedersen

Berlin – Für den Einzelnen machen sich die Verbesserungen manchmal nur wenig im Portemonnaie bemerk­bar. Politik und Pflegekassen allerdings bewegen 2024 Milliardenbeträge, um die Situation der Pflegebedürfti­gen zu verbessern.

Ob das allerdings reicht, um die seit Jahren wachsende Kostenlawine für Pflegebedürftige spürbar zu brem­sen, bezweifeln Kritiker. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte vorgestern, Verbesserungen für die häusliche Pflege glichen nicht mal die Inflation und die bisherigen Kostensteigerungen aus.

Fest steht, dass mit dem 1. Januar die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege weiter begrenzt werden: Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr sind es 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des Eigenanteils.

Auch die Leistungen für die häusliche Pflege steigen: So wird das Pflegegeld zum 1. Januar um fünf Prozent angehoben. Zum Beispiel steigt es bei Pflegegrad drei von 545 Euro auf 573 Euro. Über die Verwendung können Pflegebedürftige selbst entscheiden; viele geben es an pflegende Angehörige weiter.

Gleichzeitig werden auch die Beträge für Pflegesachleistungen, also Hilfsangebote durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um fünf Prozent angehoben. Das macht bei Pflegestufe drei eine Erhöhung von 1.363 auf 1.432 Euro aus.

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar jedes Jahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Bisher wurde diese Leistung nur ein einziges Mal pro Person gezahlt. 2023 gab es ein maximales Pflegeunterstützungsgeld von etwa 114,78 Euro pro Tag.

Deutliche Veränderungen bringt 2024 auch beim Pflegestudium: Um es attraktiver zu gestalten, erhalten Studierende ab Januar eine angemessene Vergütung. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet.

Experten hatten in den vergangenen Jahren bemängelt, dass Deutschland bei der Akademisierung der Pflege deutlich zurückliege. In der alternden Gesellschaft gebe es immer mehr Fälle mit hochkomplexen Pflege­situationen, chronischen Erkrankungen oder Demenzfällen, bei denen eine akademische Pflegekompetenz sehr sinnvoll sei.

Klar ist, dass der Pflegemarkt in Deutschland immer stärkere Bedeutung gewinnt – und sich angesichts stei­gender Kosten und großen Personalmangels in der Krise sieht. Das Marktvolumen der Pflege betrug 2021 rund 72 Milliarden Euro. Bei konstanten Pflegequoten wird es bis 2030 in Deutschland 5,7 Millionen Pflege­bedürftige geben, bis 2040 dürften es 6,4 Millionen sein.

Zusätzliche 322.000 stationäre Pflegeplätze wären notwendig. Die erforderlichen Investitionen belaufen sich auf 81 bis 125 Milliarden Euro. Um die steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu versorgen, ist zugleich mehr Personal nötig. Bis 2040 sind laut einer aktuellen Studie insgesamt 163.000 bis 380.000 zusätzliche Vollzeit­kräfte in der stationären und 97.000 bis 183.000 in der ambulanten Pflege nötig.

Aus Sicht der Autoren des kürzlich veröffentlichten „Pflegeheim Rating Reports“ bedarf es deshalb einer gro­ßen Anstrengung, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Der Pflegeberuf müsse attraktiver werden – durch höhere Löhne, eine gute Führungskultur, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenig Bürokratie und mehr Karrieremöglichkeiten.

Mit großer Genugtuung begrüßten Pflegeverbände und Krankenkassen deshalb kurz vor Weihnachten die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegekräften mehr medizinische Kompe­tenzen zu geben.

Konkret sollen Pflegefachpersonen unter anderem erweiterte Befugnisse im Rahmen der Häuslichen Kran­kenpflege erhalten, einschließlich der Verordnungsfähigkeit. Sie könnten demnach in Zukunft auch über den Einsatz bestimmter Verbandstoffe, Salben oder Katheter selbst entscheiden.

Einbezogen werden sollen sie bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ebenso im Bereich der komplexen Wundversorgung, bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes oder mit demenziellen Erkrankungen.

kna

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