Bundesgerichtshof verhandelt Klagen geschädigter Organspender

Karlsruhe – Über Schadenersatzansprüche von Organspendern verhandelt morgen der Bundesgerichtshof (BGH). In einem Fall hatte eine Tochter ihrem Vater und im anderen ein Mann seiner Ehefrau eine Niere gespendet. Die Spender leiden seitdem unter gesundheitlichen Problemen und sagen, sie seien unzureichend medizinisch aufgeklärt worden.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte die Klagen zuvor abgewiesen. Zwar sahen die Richter Versäumnisse der Ärzte, gingen aber wegen der emotionalen Nähe zwischen Organspender und -empfänger von einer „hypothetischen Einwilligung“ aus, nach der die Spender auch bei einer korrekten Risiko- und Folgenaufklärung dem Eingriff zugestimmt hätten.
Die Spender leiden seit der Operation unter Leistungsverlust, Müdigkeit, Kopf- und Knochenschmerzen sowie Konzentrationsmängeln. Der klagende Mann ist seitdem schwerbehindert. Die Frage der „hypothetischen Einwilligung“ ist bislang nicht höchstrichterlich entschieden.
Die Kläger hatten beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Sechste Zivilsenat nahm sie an und verhandelt nun über die Schadenersatzansprüche.
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