Vermischtes

Bundesgerichtshof weist Ärzteklagen gegen Bewertungsportal Jameda ab

  • Mittwoch, 13. Oktober 2021
/dpa, Marijan Murat
/dpa, Marijan Murat

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Ärztebewer­tungsportal Jameda zurückgewiesen. Das teilte ein BGH-Sprecher in Karlsruhe mit (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19).

Das Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen muss es demnach dulden, auch in Zukunft bei Jameda gelistet zu sein, entschied der BGH und stärkte damit dem Unternehmen den Rücken. Eine Begründung der Ent­schei­dung erfolgte zunächst nicht.

Die Ärzte hatten verlangt, auf dem Portal künftig nicht mehr geführt zu werden und dies unter anderem mit dem Geschäftsmodell von Jameda begründet. Aus ihrer Sicht begünstigt es Ärzte, die über kosten­pflichtige Pakete ihr Profil über ein Bild oder Verlinkungen ansprechender gestalten können als soge­nannte Basiskunden, die nicht zahlen. Das sahen die Richter im vorliegenden Fall nicht so.

Jameda dürfe seine Premiumkunden zwar nicht unzulässig bevorzugen – aber es komme immer auf den Einzelfall an, hatten die BGH-Richter bei der gestrigen Verhandlung betont. Einen allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch für zahlende und nicht zahlende Ärzte gebe es nicht.

Jameda hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Verhandlung die kritisierten Punkte vorsichtshalber geändert. Seitdem ist das Ehepaar mit seinen Basisdaten wieder im Portal zu finden – gegen seinen Willen.

Das Unternehmen halte es grundsätzlich für unethisch, zahlende Kunden zu bevorzugen, sagte Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß. Auch das Ranking der Ärzte, die von Patienten auf dem Portal bewertet werden können, sei vom Kundenstatus der verzeichneten Mediziner völlig unabhängig.

Grundsätzlich müssen es Ärzte wegen des öffentlichen Interesses, im Sinne der freien Arztwahl und auch wegen der Kommunikationsfreiheit hinnehmen, dass sie in solchen Portalen zu finden sind.

Allerdings dürfen die Portale dafür den Boden der Neutralität nicht verlassen, hatte der BGH 2018 klar­gestellt und der Klage einer Hautärztin auf Löschung stattgegeben. Jameda musste daraufhin sein Ge­schäftsmodell mit den entsprechenden Werbeformaten für Premiumkunden umstellen.

Jameda listet eigenen Angaben zufolge praktisch alle Ärzte bundesweit. Die Daten dafür bezieht es aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbucheinträgen oder Praxiseröffnungen. Rund 70.000 der ge­listeten Mediziner hätten Premiumpakete gebucht, bezahlen also für spezielle Funktionen und Service­leistungen.

dpa

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