Bundesgesundheitsministerium beruft 13 Professoren in die Honorarkommission

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium hat 13 Professorinnen und Professoren für die im Koalitionsvertrag angekündigte Honorarkommission berufen. Die Kommission wird „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV)“ heißen.
Die Kommission soll bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht vorlegen. „Wann und inwieweit der Bericht der KOMV veröffentlicht wird, entscheidet die Bundesregierung“, heißt es in dem Ernennungserlass, der ebenfalls dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Expertenrunde soll laut dem Erlass „mindestens die folgenden Leitfragen“ aufarbeiten:
Welche Probleme bestehen bei den geltenden unterschiedlichen Honorarordnungen im vertrags- und privatärztlichen Bereich?
Welche grundsätzlichen Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen, das insbesondere zur Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme beitragen kann, kommen in Betracht, und wie sind sie hinsichtlich ihrer Eignung zu bewerten?
Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden? Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen?
Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen?
Welche Folgen hätte die Einführung eines modernen Vergütungssystems insbesondere auf die Versorgungsqualität und welche Verteilungswirkung?
In dem Erlass wird auch festgelegt, dass die Mitglieder der Kommission in der Zeit, in der sie im Auftrag des BMG arbeiten, keine beratende Tätigkeit für die Organisationen in der ambulanten ärztlichen Vergütung ausüben dürfen. Dazu zählt die Selbstverwaltung und insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Tätigkeiten, die außerhalb der Lehre an den jeweiligen Hochschulen stehen, müssen ebenso dem BMG angezeigt werden. Da viele der Professoren Gutachten oder Expertisen für die Selbstverwaltung erstellen, ist dies ein sehr interessanter Passus der Berufung.
Der Erlass regelt detailliert, wie die Arbeitsweise der Kommission ablaufen soll. Neben einer eigenen Geschäftsordnung und Geschäftsstelle soll ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende aus der Runde gewählt werden. Mindestens zehn Sitzungen sollen abgehalten sowie Arbeitsgruppen gebildet werden. Das BMG räumt sich ebenso das Recht ein, an den jeweiligen Sitzungen, die generell nicht öffentlich sind, teilzunehmen. Ebenso verpflichtet das Ministerium für die Beratungen auch Vertreter von privaten wie gesetzlichen Krankenkassen, der Ärzteschaft sowie den Krankenhäusern, die Interessenvertretungen der Patienten sowie der Bundesländer zu den Themen anzuhören.
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