Honorarkommission nimmt Arbeit auf

Berlin – Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ist heute in Berlin zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hingewiesen. „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute.

Dabei gelte, dass sich die Vergütung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung am Stand des medizinischen Fortschritts und am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren müsse. Wie das besser gelingen kann, solle die Kommission unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysieren, erläuterte er.
Die Kommission besteht aus 13 unabhängigen Wissenschaftlern, die über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise verfügen. Sie soll Ende 2019 einen Bericht vorlegen. Die Einsetzung der Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD zurück.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: