Bundesgesundheitsministerium gibt Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive

Berlin – Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell beginnen. Darauf drängt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung.
Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.
In dem Schreiben des BMG an die Trägerorganisationen des InEK, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, man sei „derzeit dabei, dieses Vorhaben gesetzgeberisch vorzubereiten“ und habe das InEK gebeten, „schnellstmöglich“ mit den Arbeiten zu beginnen.
In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.
Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen. Diese Datenübermittlungspflichten sollen teilweise – beim ärztlichem Personal und Leistungsgruppen – unterjährig quartalsweise greifen.
AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen gemeinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD- und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Abgrenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.
Auch stelle die medizinisch-wissenschaftliche Begründung für die Qualitätskriterien aller Leistungsgruppen „eine wertvolle Unterstützung im anstehenden Gesetzgebungsprozess“ dar, so das BMG. Das Ministerium betont in dem Schreiben, dass leistungsgruppenbezogene Kooperations- und Verbundlösungen anhand medizinischer Kriterien möglich sein sollen.
Außerdem solle auch bezüglich der Frage, für welche medizinischen Leistungen im Einzelfall zur Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen Versorgung von den Qualitätsvoraussetzungen abgewichen werden kann und für welche Leistungsbereiche dies ausgeschlossen wird, auf die Expertise der AWMF zurückgegriffen werden.
Wie das BMG betont, wurde zwischen Bund und Ländern politisch konsentiert, dass die NRW-Systematik Grundlage für die erstmalige Festlegung der Leistungsgruppen sein soll. Abweichungen zu dieser Systematik müssten sich daher auf „ein Mindestmaß“ beschränken.
Sollten AWMF, InEK und BfArM feststellen, dass aus fachlicher Sicht geringfügige Anpassungen zwingend erforderlich sind, ersucht das Ministerium um schnelle Information. Alle erforderlichen Anpassungen werde man dann frühzeitig offen kommunizieren, um den Einigungsprozess zwischen Bund und Ländern nicht zu gefährden, heißt es.
Zum konkreten Zeitplan erklärte das Ministerium auf Nachfrage, dem parlamentarischen Ablauf bezüglich der Regelungen zur Transparenzoffensive nicht vorgreifen zu wollen. Es bleibe aber bei dem Plan, über den Sommer auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte ein Gesetzentwurf zu erarbeiten und danach ins parlamentarische Verfahren einzubringen. Zu den Datenquellen, zur Aufbereitung und weiteren Fragen fänden aktuell Beratungen statt.
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