Politik

Bundesgesundheits­ministerium schwört auf weitere Gesetzgebung ein

  • Dienstag, 19. November 2019

Berlin – Die hohe Taktzahl der Gesetzgebungsprozesse im Haus des Bundesgesundheits­ministeriums (BMG) ist in dieser Legislatur bereits legendär. Der Leiter der Abteilung „Ge­sundheitsversorgung, Krankenversicherung“, Joachim Becker, skizzierte nun bei einer Ta­gung der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht die Gesetzesvorhaben für das kommende Jahr.

Wie bereits bekannt, werde sich das BMG ab Anfang 2020 mit den Gutachten und Em­pfeh­lungen der Honorarkommission beschäftigen, die ein neues Verhältnis der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) sowie des Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) erarbeitet.

Außerdem werde derzeit an einem Gesetz zur Notfallversorgung gearbeitet. Hier seien laut Becker derzeit die Überarbeitung der ersten bereits veröffentlichten Vorschläge im Gange. Am Gesetz zur Intensivpflege, das bereits bekannt und heftig kritisiert wird, werde weiter vorangetrieben.

Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorübergreifenden Versorgung, die derzeit auch tagt, soll auch im kommenden Jahr diskutiert und einzelne Vorhaben ins par­lamentarische Verfahren eingebracht werden. „Da schreiben wir derzeit an den Gesetzes­entwürfen“, erklärte Becker. Als weiteres Projekt „wollen wir uns die Qualität in Kranken­häusern vornehmen“, so der Ministerialdirektor.

Als Rückblick auf das bisher umfangreichste Gesetz aus dem BMG – dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG – aus dem März 2019 seien viele Vorhaben bereits umgesetzt.

„Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die beiden Versicherungssysteme der privaten und gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleiben sollten. Daher haben wir uns im TSVG damit beschäftigt, die Auswirkungen der Versicherungsformen auf die Patienten zu be­trachten“, so Becker.

Als eines der wichtigsten Projekte bezeichnete er die Terminservicestellen (TSS), die der­zeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bun­desvereinigung (KBV) aufgebaut werden. „Das kann ein Erfolgsmodell werden, dafür spricht auch der intensive Einsatz der KBV. Der Aufbau des Systems ist bereits weit gediehen, wir versprechen uns davon sehr viel“, so Becker.

Ab dem 1. Januar 2020 sollen die TSS zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie am Wochen­ende erreichbar sein. Komplex werde es erst, wenn die Gesetzgebung zur Notfallversor­gung dazu komme und die Notdienstnummern zusammen gelegt werden, so Becker.

Bei anderen Regelungen im Gesetz – beispielsweise die Mindestsprechzeiten, die Vergü­tungsregeln oder auch die Einführung der Kodierrichtlinien – wolle das Ministerium zu­nächst die Wirkung der Projekte beobachten, bevor Änderungen angegangen werden.

Für zusätzliche Aufregung hatte das TSVG sowie das kürzlich verabschiedete MDK-Re­formgesetz bei auch bei den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen gesorgt: Die Reformen der Gremienstrukturen wurden heftig kritisiert. Becker dazu: „Die Selbst­verwal­tung sind ja nicht nur die Ehrenamtlichen von Verdi oder dem Arbeitgeberverband. Das sind auch die Mitglieder der hauptamtlichen Selbstverwaltung und auch die müssen schlagkräftiger werden.“

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung