Politik

Bundesgesundheitsministerium und Behörden müssen Stellen einsparen

  • Freitag, 24. April 2026
Bundesministerium für Gesundheit
/picture alliance, dts-Agentur

Berlin – Die Debatten im Gesundheitswesen drehen sich momentan vor allem um das Sparen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung – aber auch in Ministerien wird der Rotstift angesetzt. Mit der sogenannten Modernisierungsagenda der Bundesregierung gehen Stelleneinsparungen auch am Bundesgesundheitsministerium (BMG) und seinen nachgeordneten Behörden einher.

Dieser Prozess hat bereits begonnen; insgesamt dürfte in dem Bereich bis 2029 eine niedrige dreistellige Zahl an Planstellen wegfallen, wie sich aus einer Antwort des BMG auf Fragen des Deutschen Ärzteblattes ergibt. Eine genaue Stellenzahl nannte das Ministerium nicht.

Für das laufende Jahr sei am BMG – mit seinen 1.000 (Plan-)Stellen für das Jahr 2026 – eine Einsparvorgabe von 2,2 Prozent umzusetzen, erklärte das Ministerium. Im vergangenen Jahr seien bereits 0,5 Prozent eingespart worden. „Die Vorgaben für die Folgejahre werden sich voraussichtlich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz ergeben.“

Einsparungen von 0,5 Prozent im Vorjahr und 2,2 Prozent in diesem Jahr sind laut der BMG-Antwort auch für die nachordneten Behörden angesetzt, also für das Robert-Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Arzneimittelzulassungsbehörde ist davon nach BMG-Daten mit insgesamt rund 1.000 Planstellen im Jahr 2025 das größte der Institute, vor dem RKI mit rund 600, dem PEI mit rund 400 und dem BIÖG mit rund 200 Planstellen.

„Die einzusparenden Planstellen und Stellen werden durch Altersabgänge sowie andere Abgänge (z. B. Kündigungen, Versetzungen) frei“, heißt es aus dem BMG. Dies gelte auch die Geschäftsbereichsbehörden BIÖG, PEI, BfArM und RKI.

Im Ministerium würden alle Abteilungen entsprechend ihrer Größe an der Einsparung beteiligt, hieß es. Zum jetzigen Zeitpunkt gelte gleiches für den Geschäftsbereich. „Alle nachgeordneten Behörden sind verpflichtet, ihre Einsparvorgaben zu erbringen.“

Auf eine Frage zu den erwarteten Folgen der Stelleneinsparungen hieß es, dass mögliche Auswirkungen, „insbesondere die Kürzung und der mögliche Wegfall von Aufgaben“ bedarfsgerecht festzulegen seien und grundsätzlich den politischen Prioritäten der Leitung folgten.

Dass sich das BMG strukturell neu aufstellt, war schon im Herbst bekannt geworden. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Das Ministerium erklärte damals, dass „im Sinne der Staatsmodernisierung“ schlankere Strukturen entstehen sollten und damit 19 Einheiten im Haus abgebaut worden seien. Dazu zählen zwei Unterabteilungen, zwölf Referate, drei Projektgruppen und eine Stabsstelle.

Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung zielt auf einen „schnellen, digitalen und handlungsfähigen Staat“ und eine Reduktion der Bürokratiekosten ab. Sie enthält rund 80 Maßnahmen. Federführend ist das neu geschaffene Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS).

ggr

Diskutieren Sie mit:

1

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Kommentare (1)

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung