Bundesinstitut: Vorsicht bei melatoninhaltigen Mitteln

Berlin – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Melatonin zur Vorsicht. Insbesondere Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sollten diese nicht eigenständig und unkontrolliert nehmen, wie das Institut mitteilte.
Gerade eine Einnahme über einen längeren Zeitraum könne unerwünschte gesundheitliche Effekte haben, wie die Bewertung der vorhandenen wissenschaftlichen Daten gezeigt habe.
Bei einem Teil der erhältlichen Mittel, die als Spray, Kapseln, Tropfen, Pulver oder Weichgummis angeboten werden, übersteige die empfohlene Tagesdosis an Melatonin die übliche Dosierung zugelassener melatoninhaltiger Arzneimittel, so das BfR.
In den vergangenen Jahren hat das Produktspektrum in Drogerien und im Internet deutlich zugenommen. Die Produkte sollen das Einschlafen erleichtern.
Melatonin ist dem Bundesinstitut zufolge unter anderem zur zeitlich begrenzten Behandlung von Schlafstörungen bei Menschen ab 55 Jahren sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen oder der seltenen Erbkrankheit Smith-Magenis-Syndrom zugelassen. Im Gegensatz zu Arzneimitteln unterliegen Nahrungsergänzungsmittel keiner Zulassungspflicht.
Unerwünschte Folgen einer Melatonineinnahme können dem BfR zufolge eine ausgeprägte Tagesmüdigkeit, verringerte Aufmerksamkeit oder verlängerte Reaktionszeiten sein, was ein Unfallrisiko darstellen.
„Andere mögliche unerwünschte Effekte im Zusammenhang mit der Einnahme von Melatonin umfassen unter anderem Kopfschmerzen, Blutdruckabfall, Reduktion der Körpertemperatur, Albträume, Kraftlosigkeit und Gangunsicherheit.“
Auch beeinflusse Melatonin den Blutzuckerspiegel. Daraus ergebe sich die Frage, ob eine langfristige Einnahme das Risiko für Typ-2-Diabetes erhöhen könne. Das BfR weist jedoch auch darauf hin, dass gesundheitliche Risiken insbesondere der Langzeitanwendung bisher nur unzureichend untersucht seien.
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