Ärzteschaft

Melatonin für Kinder mit Schlafstörungen nur nach Voruntersuchungen verordnen

  • Donnerstag, 19. Oktober 2023
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) informiert über den aktuellen Forschungsstand zu den Möglichkeiten und Grenzen der Gabe von Melatonin bei Kindern und Jugendlichen.

Melatonin sollte danach nur nach ärztlicher Verordnung in möglichst geringer Dosis abends vor dem Schla­fengehen eingenommen werden, falls Hinweise zur Schlafhygiene und eine Verhaltenstherapie keinen Effekt hatten.

Vor dem Griff zum Rezeptblock seien eine ausführliche ärztliche Anamnese und eine neurologische Untersu­chung erforderlich, damit entschieden werden könne, ob eine Untersuchung in einem Kinderschlaflabor erfor­derlich sein könnte und ob eine Magnetresonanz-Tomografie-Untersuchung des Gehirns nötig sei, hieß es.

Die Fachgesellschaft kündigte an, zu diesem Thema auf ihrem Jahreskongress im Dezember eine interdiszi­plinäre Leitlinie auf S2k-Niveau vorzustellen.

„Kinder gehören zum Kinderarzt, wenn sich die Eltern Sorgen in Bezug auf Schlafstörungen machen. Da Me­latonin ein Hormon ist, sollten vor dessen Gabe immer erst ärztliche Abklärungen stehen“, sagte Ekkehart Paditz, der die Entwicklung dieser Leitlinie federführend koordiniert hat.

Oft seien es Sorgen oder Stress in der Schule oder im Kindergarten, die mit Schlafstörungen verbunden seien. In dieser Situation helfen laut Fachgesellschaft ärztliche Hinweise zur Schlafhygiene, die von den Eltern an die Kinder weitergegeben werden. „Medikamentöse oder psychologische Behandlungen sind oft nicht erforderlich“, meint Paditz.

Der Experte weist darauf hin, dass aktuell aus den USA über mehrere Todesfälle im ersten bis zweiten Lebens­jahr im zeitlichen Zusammenhang mit Melatonin-Überdosierungen berichtet wurde, sowie dass bei Jugend­lichen der Pubertätseintritt durch längerfristige Melatoningaben beeinflusst werden könnte.

Melatonin ist in Deutschland nur für Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 18 Jahren mit Schlafstö­rungen bei Autismus-Spektrum-Störung oder Smith-Magenis-Syndrom zugelassen.

hil

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