Politik

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

  • Mittwoch, 27. September 2023
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r), sitzt neben Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt. /picture alliance, Michael Kappeler
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r), sitzt neben Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt. /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Das Bundeskabinett hat nach langer Debatte eines der sozialpolitischen Kernprojekte der Ampel­koa­lition verabschiedet. Die neue Kindergrundsicherung soll sicherstellen, dass von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder die staatlichen Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten.

„Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) heute. Bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche sollten davon profitieren – unter ihnen auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere bislang bestehende finanzielle Förderungen zusammenzuführen und durch die neue Grundsicherung zu ersetzen – etwa das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Neu ist, dass Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden. Damit will die Bundesregierung die Konsequenz aus der Erfahrung ziehen, dass bislang viele Familien die ihnen zu­stehenden Leistungen nicht bekamen, weil sie sich nicht selbst darum bemüht haben.

„Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates“, erklärte Paus.

Die Bundesregierung knüpfe damit „ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien“, erklärte die Ministerin. „Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unter­stützungsbedarf erreicht werden als bisher.“

Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, einem einkommensabhängigen und altersgestaff­el­ten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese drei Komponenten zusammen sollen dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.

Ministerin Paus hob hervor, dass der Kindergarantiebetrag künftig für alle Kinder automatisch an die Preis­entwicklung angepasst werde. „Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo“, erklärte sie. Um die Reform war in der Ampelkoalition lange gerungen worden. Paus räumte wiederholt ein, sie hätte sich stärkere Leistungsverbesserungen gewünscht. Dagegen sperrte sich aber vor allem der Koalitionspartner FDP.

afp

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