Politik

Bundeskanzlerin Merkel für Verlängerung der „epidemischen Lage“

  • Freitag, 4. Juni 2021
/picture alliance, Reuters Pool, Annegret Hilse
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Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist trotz sinkender Coronazahlen dafür, dass der Bund auch über Ende Juni hinaus bestimmte Sonderbefugnisse zur Regelung von Coronamaßnahmen behält.

Die Bundeskanzlerin halte es für sinnvoll, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlän­gert werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert heute auf Nachfrage in Berlin. Er verwies zugleich darauf, dass die Entscheidung darüber Sache des Bundestages ist.

Laut Infektionsschutzgesetz kann der Bundestag eine solche „epidemische Lage“ feststellen und wieder aufheben. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht direkt ohne Zustimmung des Bundesrates, Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Üblicherweise brauchen Verordnungen der Regierung das Ok der Länderkammer, anders als Gesetze aber keine Zustim­mung des Bundestags.

Eine „epidemische Lage“ liegt vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Sie endet automa­tisch, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten erneut verlängert.

Das wäre Ende Juni der Fall. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nach dpa-Informa­tionen bereits auf eine Verlängerung verständigt.

Mit der „Bundesnotbremse“, die am 30. Juni auslaufen soll, hat das nichts zu tun. Diese war nachträglich ins Infektionsschutzgesetz geschrieben worden. Hier handelt es sich um konkrete Maßnahmen, die auf Kreisebene ergriffen werden müssen, wenn die Coronaansteckungszahlen bestimmte Werte überschrei­ten, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Vorgaben für Schulen, Handel und Freizeit.

dpa

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